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Praxiskonzepte und (Praxis-)Forschung (M-PKF-I + II)

Foto: Felix Wesch

Studierende der PO 2020 ("Erziehungs- und Bildungswissenschaft" ) finden alle Informationen rund um das Praktikum im Master auf der Homepage des Praktikumsbereiches.

Studierende der PO 2026 ("Erziehungswissenschaft: Analysieren - Gestalten - Leiten") finden untenstehend die Informationen zu den Modulen "Praxiskonzepte und (Praxis-)Forschung I: Grundlagen und Planung" und "Praxiskonzepte und (Praxis-)Forschung II: Durchführung und Reflexion" 

Allgemeines:
Die Module „Praxiskonzepte und (Praxis-)Forschung I: Grundlagen und Planung“ und „Praxiskonzepte und (Praxis-)Forschung II: Durchführung und Reflexion“ werden nacheinander belegt und über einen Zeitraum von zwei Semestern studiert – beginnend im Sommersemester (i.d.R. dem 2. Semester). Jedes Modul besteht aus einer Lehrveranstaltung (Seminar), die jeweils über eine unbenotete Studien- und Prüfungsleistung abgeschlossen wird. Die Veranstaltungen sind im Modus einer Vor- bzw. Nachbereitung konzipiert. Sie bauen also unmittelbar aufeinander auf und sind eng miteinander verflochten. Neben der regulären Vor- und Nachbereitung in beiden Lehrveranstaltungen (je 30h) ist im zweiten Modul ein zusätzlicher Workload von 180h für die eigenständige Projektarbeit eingerechnet.
ACHTUNG: Voraussetzung für die Teilnahme an der ersten Veranstaltung („Praxiskonzepte und (Praxis-)Forschung I: Grundlagen und Planung“) ist die vorausgegangene Wahrnehmung eines individuellen Beratungstermins sowie das Vorhandensein einer von beiden Seiten unterzeichneten Kooperationsbestätigung. Die Kooperationsbestätigung dient dem frühzeitigen Nachweis einer tragfähigen Kooperation und schafft eine verlässliche Grundlage für die Entwicklung der studentischen Projekte.

Inhaltliches:
Im Mittelpunkt beider Module stehen studentische Projekte, die in enger Kooperation mit einer (pädagogischen) Praxis- oder Forschungseinrichtung entwickelt und durchgeführt werden. Die Kooperationen werden durch die Studierenden selbst gesucht bzw. in die Wege geleitet, wobei sie durch die verantwortliche Lehrperson unterstützt werden. Die Praxis- bzw. Forschungseinrichtungen begleiten die Projekte als Kooperationspartner*innen und unterstützen deren Entwicklung und Durchführung im jeweils vereinbarten Rahmen.
Wie die einzelnen Projekte inhaltlich aussehen, ist offen gehalten, um die individuelle Profilbildung der Studierenden berücksichtigen sowie mögliche Bedarfe aus der Handlungs- bzw. Forschungspraxis aufgreifen zu können. Möglich sind z.B. die Entwicklung und Anwendung/ Erprobung eines handlungsorientierten Konzepts oder auch die Durchführung verschiedener Formen der erziehungswissenschaftlichen (Praxis-)Forschung.
Die Zusammenarbeit mit der Praxis- bzw. Forschungseinrichtung wird grundsätzlich durch eine Kooperationsbestätigung dokumentiert. Sofern Art und Umfang des Projekts es erforderlich machen, können ergänzende Projekt- bzw. Projektvereinbarungen abgeschlossen werden.

Beratung:
Beratungsangebote für die Belegung der Module und die Anbahnung/ Planung der Kooperationen/ der studentischen Projekte werden ab dem ersten Fachsemester durchgehend sowie zu bestimmten Zeitpunkten vertiefend angeboten. Zuständig ist hierfür die verantwortliche Lehrperson. Wichtig: Im Laufe des ersten Fachsemesters (Wintersemester) muss ein individueller Beratungstermin vereinbart und wahrgenommen werden.

Ablauf:
Ausgehend von den vorangegangenen Darstellungen ergibt sich folgender Ablauf:

Erstes Fachsemester (Wintersemester): 

  • Nutzung der allgemeinen Beratungsangebote
  • Vereinbarung und Wahrnehmung eines individuellen Beratungstermins
  • Suche nach und Anbahnung einer Kooperation (Unterzeichnung einer Kooperationsbestätigung)

Zweites Fachsemester (Sommersemester):

  • Besuch der Veranstaltung „Praxiskonzepte und (Praxis-)Forschung I: Grundlagen und Planung“ (Voraussetzung: Vorlage einer unterzeichneten Kooperationsbestätigung)
  • Erarbeitung eines Projektentwurfs mitsamt Arbeits- und Zeitplan in enger Abstimmung mit dem*der Kooperationspartner*in
  • (Ggf.) Abschluss einer Projektvereinbarung
  • Beginn projektbezogener Arbeiten (v.a. in der vorlesungsfreien Zeit)

Drittes Fachsemester (Wintersemester):

  • Besuch der Veranstaltung „Praxiskonzepte und (Praxis-)Forschung II: Durchführung und Reflexion“
  • Fortführung und Abschluss des Projekts
  • Anfertigung des Projektberichts
  • Transfer und Diskussion der Projektergebnisse mit dem*der Kooperationspartner*in (insofern vereinbart/ gewünscht)