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Paper-Token: Ausnahmeregelung für Studierende

Für Studierende der Philipps-Universität Marburg, die über kein kompatibles Smartphone oder Endgerät verfügen und sich nur selten an universitären Diensten anmelden, bietet das HRZ den Paper-Token als analoge Ausnahmelösung an.

Was ist der Paper-Token?

Der Paper-Token ist eine gedruckte Liste mit 150 achtstelligen Sicherheitscodes. Er ist für Studierende gedacht, die keine digitalen 2FA-Alternativen nutzen können und sich beispielsweise primär zur semesterweisen Prüfungsanmeldung in Marvin einloggen.

Wichtiger Hinweis zur Nutzung: Feste Reihenfolge zwingend erforderlich!

Technisch basiert der Paper-Token auf dem zählerbasierten HOTP-Verfahren. Das bedeutet, dass der Server die Codes nur in einer fortlaufenden, festen Reihenfolge akzeptiert:

  • Die Codes müssen streng von links nach rechts verwendet werden.
  • Erst wenn eine Zeile vollständig aufgebraucht ist, springen Sie in die nächste Zeile darunter (Leserichtung wie bei einem Text).
  • Wird ein Code übersprungen oder in falscher Reihenfolge eingegeben, schlägt der Login fehl und der interne Zähler gerät aus dem Takt!

Tipp: Streichen Sie jeden verwendeten Code sofort nach der erfolgreichen Eingabe handschriftlich durch.

Unterschied zur selbstgedruckten TAN-Liste (Backup-Token)

Im Gegensatz zu den im 2FA-Portal selbst erstellten 12er-Backup-Listen, die rein für den Notfallzugang zum Portal reserviert sind, ist der offizielle Paper-Token für alle universitären 2FA-Dienste freigeschaltet (Weblogin, Marvin, VPN etc.).

Rahmenbedingungen und Ausgabe

  • Umfang & Kontingent: Eine Liste umfasst 150 Einmalpasswörter (HMAC-SHA512). Es werden maximal zwei Token pro Person ausgegeben.
  • Nicht für den täglichen Login empfohlen: Aufgrund des manuellen Aufwands und der Zählerbindung ist das Verfahren nicht für die tägliche Mehrfachnutzung ausgelegt. Für regelmäßige Logins empfehlen wir die Nutzung eines App-Tokens auf dem Smartphone oder via Desktop-PC (KeePassXC / Proton Authenticator).
  • Persönliche Ausgabe: Die Ausgabe erfolgt ausschließlich persönlich gegen Vorlage des Studierendenausweises sowie eines amtlichen Lichtbildausweises am IT-Servicedesk (Lahnberge). Ein Versand per Post findet nicht statt.
  • Sichere Aufbewahrung: Verwahren Sie die Liste vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt.

Häufige Fragen zum Paper-Token