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Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Mohamed A. (2013)

Am 07.11.2013 begann am OLG Frankfurt die Hauptverhandlung gegen Mohammed A. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamische Bewegung Usbekistan“.

Der Angeklagte sei 2012 als „Statthalter" der „Islamischen Bewegung Usbekistan“ (IBU) in Deutschland tätig gewesen und habe mit den Führungskräften dieser in ständigem Austausch per E-Mail gestanden. Dabei habe er Material für die Medienarbeit der IBU übermittelt und sei ermächtigt gewesen, Leute aus Deutschland für den Jihad in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet zu schicken und mit den nötigen Informationen zu versorgen.

Der Angeklagte wurde unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Jugendstrafe verurteilt. Der Verurteilung des Angeklagten ging eine Verständigung nach § 257c StPO voraus.

Das Verfahren wurde von unseren Monitors vollständig dokumentiert.

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