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FAQ – ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN

ABGABE UND FORMALIA VON HAUSARBEITEN

Frist zur Abgabe schriftlicher Hausarbeiten im WiSe 2022/23: 15. März 2023
Frist des Wiederholungstermins zur Abgabe schriftlicher Hausarbeiten im WiSe 2022/23: 15. April 2023 (da der 15. April 2023 ein Samstag ist, verlängert sich die Abgabefrist auf den 17. April 2023)

Beim postalischen Versand gilt das Datum des Poststempels.

Bitte beachten Sie: Die Zeichenangaben in der Prüfungsordnung verstehen sich grds. inkl. Leerzeichen.

AN- UND ABMELDUNGEN ZU STUDIEN- UND PRÜFUNGSLEISTUNGEN

An- und Abmeldungen zu Studien- und Prüfungsleistungen im WiSe 2022/23:

Anmeldung zu Praktikumsmodulprüfungen: fortlaufend möglich
An- und Abmeldung zu Prüfungen und verbindlichen Studienleistungen: 18.10.2022 - 01.02.2023
An- und Abmeldung zu allen Wiederholungsprüfungen: 01.03.2023 - 17.04.2023
Bitte beachten Sie ggf. abweichende Fristen anderer Fachbereiche.

AN- UND ABMELDUNG ZU LEHRVERANSTALTUNGEN

Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen finden über MARVIN statt und sind KEINE Prüfungsanmeldungen. Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie unter den FAQ „An- und Abmeldungen zu Studien- und Prüfungsleistungen“.

An- und Abmeldung zu Lehrveranstaltungen im SoSe 2023: 01. April bis 30. April 2023
Bitte beachten Sie ggf. abweichende Fristen anderer Fachbereiche.

  • Wie melde ich mich zu einer Lehrveranstaltung an?

    Wie genau Sie sich über MARVIN zu Ihren Lehrveranstaltungen anmelden, entnehmen Sie bitte dem YouTube Channel der Universität. Hier finden Sie ein entsprechendes Anleitungs-Video.
    Bitte beachten Sie, dass für Importmodule aus Studiengängen anderer Fachbereiche andere Regeln und Fristen gelten können.

  • Wie melde ich mich von einer Lehrveranstaltung ab?

    Die Abmeldung erfolgt jeweils über die gleichen Wege wie die Anmeldung (siehe FAQ „Wie melde ich mich zu einer Lehrveranstaltung an?“).
    In der Regel entsprechen die Fristen für die Abmeldung denen der Anmeldung. Die genauen Zeiten finden Sie auf dieser Seite oberhalb der FAQ.

    Grundsätzlich sollten Sie sich von allen Lehrveranstaltungen abmelden, die Sie nach anfänglicher Anmeldung doch nicht besuchen möchten, um im Folgesemester Probleme bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen in MARVIN zu vermeiden. MARVIN lässt nur exakt so viele Lehrveranstaltungs-Anmeldungen pro Modul zu, wie gemäß Prüfungsordnung in diesem Modul zu absolvieren sind, unabhängig davon, ob Sie eine Veranstaltung faktisch besucht haben oder nicht, oder ob Sie vielleicht gern eine weitere besuchen oder einen Veranstaltungs-Besuch wiederholen möchten.

  • Welche Fristen sind zur Veranstaltungsanmeldung zu berücksichtigen?

    Alle Fristen zur Veranstaltungsanmeldung finden Sie auf dieser Seite oberhalb der FAQ.

  • Was passiert, wenn ich die Anmeldefrist für eine Lehrveranstaltung verpasst habe?

    Eine Anmeldung zur Lehrveranstaltung über MARVIN ist nach Fristablauf leider ausgeschlossen.
    Sofern der*die Dozent*in einverstanden ist, können Sie trotzdem die Lehrveranstaltung besuchen.

    Die Lehrveranstaltungsanmeldung ist unabhängig von der Prüfungsanmeldung. Sie können sich, auch wenn Sie nicht zur Lehrveranstaltung angemeldet sind, zur Prüfung und/oder einer verbindlichen Studienleistung innerhalb der geltenden Fristen anmelden.
     
    Auch dem zur Lehrveranstaltung zugeordneten ILIAS-Kurs können Sie beitreten, sofern Sie das Passwort kennen. Dies gilt natürlich nur, wenn die Lehrveranstaltungsanmeldung tatsächlich nur auf Grund der verstrichenen Frist verweigert wird.

  • Was kann ich tun, wenn ich mich zu einer Lehrveranstaltung nicht anmelden kann?

    Wenn Sie sich zu einer Lehrveranstaltung nicht anmelden können, prüfen Sie bitte folgendes:

    A) Läuft die Frist zur Veranstaltungsanmeldung noch?

    Alle Fristen zur Veranstaltungsanmeldung finden Sie auf dieser Seite oberhalb der FAQ. Wenn Sie die Frist verpasst haben, ist keine Anmeldung zur Lehrveranstaltung mehr möglich. Weiterführende Informationen finden Sie hier in der FAQ „Was passiert, wenn ich die Anmeldefrist für eine Lehrveranstaltung verpasst habe?“.

    B) Dürfen Sie das Modul, dem die Lehrveranstaltung zugeordnet ist, überhaupt belegen?

    Für Studierende des M.A. Internationale Strafjustiz:
    Prüfen Sie bitte, ob das Modul in der Modulliste der Prüfungsordnung erscheint und für Sie belegbar ist.

    Handelt es sich um ein Importmodul, prüfen Sie bitte, ob dieses für Sie belegbar ist. Eine entsprechende Liste finden Sie in Anlage 3 der Prüfungsordnung.

    C) Dürfen Sie das Modul belegen, aber können sich aus anderen Gründen als oben beschrieben nicht anmelden, wenden Sie sich bitte an den*die iCM-Koordinator*in des Studienganges, der diese Lehrveranstaltung anbietet. Für den M.A. „Internationale Strafjustiz“ schreiben Sie bitte an .

    Geben Sie dabei unbedingt an:

    - Schilderung des Problems; Beleg mit Screenshot

    - Ihre Matrikelnummer

    - LV-Nummer und den Titel des Moduls, in dem Sie diese LV belegen möchten

  • Darf ich Lehrveranstaltungen besuchen, die laut Prüfungsordnung nicht vorgesehen sind?

    Lehrveranstaltungen, die nicht in Modulen angeboten werden, welche Ihnen laut der geltenden Prüfungsordnung zur Verfügung stehen, können Sie nicht in Ihr Curriculum einbringen und die Teilnahme wird weder bescheinigt noch auf Ihrem Transcript of Records ausgewiesen.

    Zu Lehrveranstaltungen, die Sie nicht für Ihr Curriculum belegen müssen bzw. dürfen, können Sie sich über MARVIN i.d.R. nicht anmelden. Ist der*die Dozent*in mit Ihrer Teilnahme dennoch einverstanden, können Sie die Lehrveranstaltung unverbindlich besuchen.

ATTEST

Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen können bzw. die Hausarbeit nicht fristgerecht einreichen können, übersenden Sie bitte dem*der Prüfenden ein ärztliches Attest, das Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie durch ein Attest vom ersten Prüfungsversuch/-termin zurücktreten, wird Ihnen der Versuch gutgeschrieben (Vermerk in MARVIN: ATT = Attest), ABER: Sie sind nicht automatisch zum zweiten Prüfungsversuch/-termin angemeldet. Das müssten Sie selbst in den angegebenen Fristen erledigen. Sollten Sie diesen ebenfalls nicht antreten können, ist erneut das Einreichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig, um einen eingetragenen Fehlversuch zu vermeiden.

PRAKTIKUM

Informationen rund um das Pflichtpraktikum im Master "Internationale Strafjustiz" finden Sie in der Studienordnung unter Anlage 6 "Praktikumsordnung".
Bei weiteren Fragen zu Ihrem Praktikum wenden Sie sich gerne an Frau Linn-Sophie Löber unter .

ERASMUS

Als Student*in des Masters "Internationale Strafjustiz" können Sie sich auf ERASMUS-Plätze des FB01, FB03 und FB06 bewerben. Dementsprechend ist für administrative Aufgaben die ERASMUS-Koordinatorin des jeweiligen Fachbereichs zuständig. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter den untenstehenden Links:

Für die inhaltliche Abstimmung des Learning Agreements wenden Sie sich bitte interimsweise an Frau Linn-Sophie Löber unter .

ABSCHLUSSARBEIT

Sie stehen kurz vor dem Abschluss Ihres Studiums – herzlichen Glückwunsch! Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Masterarbeit.