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Monitoring im Verfahren gegen Abdelkarim E.B.

Die Bundesanwaltschaft erhob am 31. Mai 2016 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. Anklage gegen den 30-jährigen deutschen Staatsangehörigen Abdelkarim E.B. Diesem wurde dabei vorgeworfen, sich als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat Irak und Großsyrien" (ISIG) angeschlossen (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB) und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) verstoßen zu haben. Zudem stand der Vorwurf im Raum, im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen in schwerwiegender Weise entwürdigend und erniedrigend behandelt zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB, § 25 Abs. 2 StGB). Der Prozess am OLG begann am 22. August 2016, eine Urteilsverkündung erfolgte am 08. November 2016: Abdelkarim E.B. wurde wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und in einem Fall in Tateinheit mit einem Kriegsverbrechen gegen Personen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Am 26. April 2018 wurde ein weiterer Prozess gegen Abdekarim E.B. vor dem OLF Frankfurt a.M. eröffnet, der ebenfalls von Marburger Prozessbeobachter*innen beobachtet wird. Hier werden dem Angeklagten die Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien (ISIG)" sowie die Begehung eines Kriegsverbrechens gegen Personen gemäß § 8 Abs.1 Nr.3 VStGB vorgeworfen. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Verfahren.

Im Folgenden finden Sie die von den Monitors angefertigten, gekürzten Wochenberichte: