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Verfahren gegen Abdelkarim E. (2018)

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, sich in Syrien als Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung („Islamischer Staat im Irak und Großsyrien“ („ISIG“)) (§§ 129a, 129b StGB) beteiligt und ein Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VStR) begangen zu haben.

Abdelkarim E. habe sich von September 2013 bis Anfang Februar 2014 in Syrien aufgehalten. Im September 2013 habe er sich mitgliedschaftlich („ISIG“) an der grausamen und unmenschlichen Behandlung einer nach dem humanitären Völkerrecht geschützten Person beteiligt. Auf Anweisung eines Anführers (sog. „Emir“) haben mindestens sieben Mitglieder des „ISIG“ einen in ihrer Gewalt befindlichen Mann, den sie als Gegner zuordneten, durch Schläge und Tritte sowie durch Drohung gefoltert. Diese mindestens zehnminütige Folter soll Abdelkarim E. auf Befehl des Anführers mit seinem Mobiltelefon gefilmt haben.

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat am 24.09.2019 Abdelkarim E. wegen Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen gegen Personen in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen Terrorvereinigung („ISIG“) – unter Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Das Verfahren wurde von unseren Monitors vollständig dokumentiert. Die anonymisierten Wochenberichte der 14 Prozesstage folgen.