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Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Fatiha B. (2023)

Vom 16.01.2023 bis zum 24.03.2023 verhandelte der 8. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. in der Strafsache gegen Fatiha B.

In der Anklageschrift wurde der 29-jährigen mit deutscher und marokkanischer Staatsangehörigkeit vorgeworfen, sich an zwei ausländischen terroristischen Vereinigungen in Syrien mitgliedschaftlich beteiligt zu haben.
Fatiha B. sei 2013 als Heranwachsende gemeinsam mit ihrem Ehemann nach Syrien ausgereist, um sich dort der Vereinigung "Jabhat al-Nusra" anzuschließen. Im Sommer 2014 habe Fatiha B. gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihrer neugeborenen gemeinsamen Tochter Syrien verlassen, um nach Deutschland zurückzukehren. Da diese Reise jedoch misslang, sei sie mit ihrer Familie nach Syrien zurückgekehrt und habe sich der Vereinigung "Islamischer Staat" (Da'esh) angeschlossen. Fatiha B. habe in dieser Zeit den Haushalt geführt und die gemeinsamen Kinder betreut, und damit ihrem Ehemann die Beteiligung an den Vereinigungen ermöglicht. Außerdem habe sie die Aufsichts- und Erziehungspflicht für ihre minderjährige Tochter verletzt, indem sie gemeinsam mit dieser in das Gebiet des Da’esh eingereist sei. Im Jahr 2019 habe sie sich durch kurdische Kräfte gefangen nehmen lassen und befand sich in verschiedenen kurdischen Lagern, bis sie gemeinsam mit ihren Kindern am 31.03.2022 im Rahmen einer sog. Rückholaktion der deutschen Bundesregierung nach Deutschland zurückgeführt wurde.

Am 24.03.2023 befand der 8. Strafsenat Fatiha B. nach insgesamt 11 Verhandlungstagen in allen Anklagepunkten für schuldig und verurteilte sie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil beruhte in weiten Teilen auf der geständigen Einlassung der Angeklagten.

Das Verfahren wurde von den Prozessbeobachter:innen des Trial-Monitorings durchgängig beobachtet.

Die Veröffentlichung der Wochenberichte erfolgt nach Rechtskraft des Urteils.