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„Al-Khatib“-Verfahren vor dem OLG Koblenz (2020/21)

Am 23. April 2020 wurde vor dem Oberlandesgericht Koblenz das weltweit erste Verfahren wegen Staatsfolter gegen zwei ehemalige Mitarbeiter des Assad-Regimes eröffnet: Eyad A. und Anwar R. wird in der Anklage vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 in einem Gefängnis eines syrischen Geheimdienstes in Damaskus beschäftigt gewesen zu sein. Es sei dort zu willkürlichen Verhaftungen von (tatsächlichen und vermeintlichen) Oppositionellen gekommen, zudem seien Insassen des Gefängnisses gefoltert worden. Während Eyad A. an Festnahmen beteiligt gewesen sei, habe Anwar R. die für Vernehmungen zuständige Abteilung geleitet. Angeklagt wurden die beiden syrischen Staatsangehörigen daher wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Im Februar 2021 wurden die Verfahren der beiden Angeklagten getrennt, im Fall Eyad A. wurde am 24.02.2021 das Urteil verkündet. Wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 7 Abs. 1 Nr. 5, Nr. 9 VStGB, 27 StGB) wurde er zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Am 13.01.2022 verurteilte das OLG Koblenz den zweiten Angeklagten Anwar R. ebenfalls wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

Das ICWC Trial-Monitoring Programme dokumentiert das Verfahren in einer Kooperation mit dem Syria Justice and Accountability Center SJAC, einer in Washington DC ansässigen NGO. Der Prozess wird dabei durchgängig von Monitors des SJAC beobachtet und dokumentiert. Zur Qualitätssicherung der Berichte und vor allem zur Beratung in Fragen zum deutschen Straf- und Prozessrecht, sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ICWC Trial-Monitoring Programmes in ständigem Austausch mit den Monitors.

 Die Berichte werden regelmäßig in englischer Sprache auf der Website des SJAC veröffentlicht.

Pressemitteilung zur Eröffnung des Hauptverfahrens.

Pressemitteilung zur Urteilsverkündung im Fall Eyad A..

Pressemitteilung zur Urteilsverkündung im Fall Anwar R..