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Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Heinrich XIII. Prinz Reuß et al. | „Reichsbürger-Prozess“ (2024)

Seit dem 21. Mai 2024 stehen Heinrich XIII. Prinz Reuß, Maximilian E., Rüdiger v. P., Peter W., Michael F., Johanna F.-J., Hans-Joachim H., Norbert G. und Dr. Birgit M.-W. vor dem OLG Frankfurt am Main vor Gericht. Ihnen wird die Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen. Mit gleichen und ähnlichen Vorwürfen sind an den Oberlandesgerichten München und Stuttgart 17 weitere Personen angeklagt.

Die Angeklagten Maximilian E., Rüdiger v. P. und Peter W. seien hinreichend verdächtig, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben und sich anschließend in ihr als Mitglieder beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Den Angeklagten Michael F., Johanna F.-J., Hans-Joachim H., Norbert G., Dr. Birgit M.-W. und Heinrich XIII. Prinz R. wird die Mitgliedschaft in jener Vereinigung vorgeworfen. Allen vorgenannten Personen wird zudem die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen (§ 83 Abs. 1 StGB). Die mutmaßlichen Vereinigungsmitglieder Heinrich XIII. Prinz R. und Rüdiger v. P. sollen als Rädelsführer agiert haben (§ 129a Abs. 4 StGB). Gegen die Angeklagte Vitalia B. bestehe der hinreichende Verdacht, die terroristische Vereinigung unterstützt und Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens geleistet zu haben (§ 129a Abs. 5 Satz 1, § 83 Abs. 1, § 27 StGB). Außerdem werden den Angeklagten Norbert G., Heinrich XIII. Prinz R., Rüdiger v. P. und Peter W. Verstöße gegen das Waffengesetz angelastet (§ 52 Abs. 1 und 3 WaffG). Speziell dem Angeklagten Peter W. wird eine schwere staatsgefährdende Gewalttat durch die Verschaffung und Aufbewahrung einer Schusswaffe vorgeworfen (§ 89a Abs. 1 und 1 Nr. 2 StGB).

Die terroristische Vereinigung habe zum Ziel gehabt, die staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam zu beseitigen. Eine in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform habe bestanden. Den Angeklagten wird vorgeworfen, eine tiefe Ablehnung gegen staatliche Institutionen und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu haben. Ihre Ideologie reiche von der Reichbürger:innen-Szene bis hin zu QAnnon. Sie hätten gehofft, eine sogenannte „Allianz“ (technologisch überlegener, geheimer Staatenbund) würde die bestehende Regierung Deutschlands stürzen. Vor diesem Hintergrund habe die mutmaßliche Vereinigung geplant, bewaffnet in den Bundestag einzudringen, dort Abgeordnete des Bundestags festzunehmen und so den Systemsturz herbeizuführen. Zu konkreten Vorbereitungen habe die Rekrutierung von militärischem Personal, die Beschaffung von Ausrüstung und die Durchführung eines Schießtrainings gehört. Es habe in der mutmaßlichen Vereinigung als sicher gegolten, dass die sogenannte „Allianz“ bald aktiv werde. Die mutmaßliche Vereinigung habe über finanzielle Mittel in Höhe von 500.000€ und ein massives Waffenarsenal verfügt. Letzteres habe aus ca. 380 Schusswaffen, 350 Hieb- und Stichwaffen, 500 weiteren Waffen und 148.000 Munitionsteilen bestanden. Die Mitglieder hätten sich mit der Zeit zunehmend abgeschottet und Verschwiegenheitserklärungen unterzeichnet, deren Verstoß mit der Todesstrafe habe sanktioniert werden sollen. Den Angeklagten Maximilian E., Peter W. und Rüdiger v. P. wird vorgeworfen, sie hätten im Juli 2021 die Liegenschaften des deutschen Bundestags in Berlin ausgekundschaftet. Die damalige AfD- Bundestagsabgeordnete und Angeklagte Dr. Birgit M.-W. habe den anderen Angeklagten Zugang zu den Örtlichkeiten verschafft.

Das Verfahren wird von den Prozessbeobachter:innen des Trial Monitorings beobachtet. Die Veröffentlichung der Wochenberichte folgt, wenn das Urteil rechtskräftig ist.