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Monitoring im Verfahren gegen Abdullah W. et al.
Im Juni 2015 begann das Verfahren gegen sechs deutsche Staatsbürger und mutmaßliche Mitglieder der Organisation Al-Shabab. Die Vorwürfe stellen sich wie folgt dar: Abdullah W., Abulsalam W., Abdiwahid W., Steven N. und Mounir T. wurden beschuldigt, sich von Januar 2013 bis August 2014 in Somalia als Mitglieder an der ausländischen terroristischen Vereinigung Harakat al-Shabab al-Mujahidin (Al Shabab) beteiligt, schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereitet und sich nach §§ 129a, 129b StGB strafbar gemacht zu haben. Den Angeklagten Abdiwahid W. und Mounir T. wurde überdies vorgeworfen, sich zur Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat im Irak und Syrien (ISIS)" verabredet zu haben. Dem Anklagten Omar Ahmed D. wurde vorgeworfen, in der Absicht der Begehung einer schweren staatsgefährdeten Gewalttat Beziehungen zur Al-Shabab aufgenommen und versucht zu haben, sich an dieser Vereinigung zu beteiligten (§ 89a Abs. 2 StGB i.V.m. §§ 129a, 129b StGB).
Das Urteil wurde nach 57 Verhandlungstagen am 7. Juli 2016 gesprochen. Der Senat sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig sind. Vier der Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und fünf Jahren verurteilt, ein Angeklagter erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, da es in seinem Fall beim Versuch der mitgliedschaftlichen Beteiligung geblieben war.
Das Verfahren wurde von den Prozessbeobachter:innen des Trial Monitorings beobachtet.
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