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Verfahren gegen Alaa M.
Am 19.01.2022 begann das Verfahren gegen den syrischen Arzt Alaa M. Diesem wurde durch die Bundesanwaltschaft vorgeworfen, sich im Militärkrankenhaus 608 in Homs unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafbar gemacht zu haben. Zwischen den Jahren 2011 und 2012 habe der inzwischen 36-jährige Angeklagte im Gefängnis des Militärgeheimdienstes Gefangene, die gegen das Assad-Regime gewesen sein sollen, gefoltert und vorsätzlich getötet.
Am 16. Juni 2025 wurde Alaa M. vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der seit 2015 in Deutschland lebende und praktizierende ehemalige syrische Arzt Alaa M. habe, davon ist der Senat überzeugt, in den Jahren 2011 und 2012 als ziviler Arzt in einem Militärkrankenhaus in Homs (Syrien) und in einer Hafteinrichtung der Abteilung 261 des syrischen Militärgeheimdienstes Gefangene, die der syrischen Opposition zugerechnet werden, gefoltert, sexuell misshandelt und in zwei Fällen getötet.
Für weitere Informationen zu dem Prozess sowie zum Urteil gegen Alaa M. besuchen Sie die Website des OLG Frankfurt. Zudem sind diverse Nachrichten-Beiträge zu dem Urteil verfügbar, wie hier auf tagesschau.de.
Das Verfahren wurd von den Prozessbeobachter*innen des Trial-Monitorings beobachtet.
Die Veröffentlichung der Wochenberichte erfolgt, sobald das Urteil rechtskräftig ist.