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Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Deniz B. (2023)
Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main verhandelte vom 15. Dezember 2023 bis zum 13. Mai 2024 gegen den Angeklagten Deniz B. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Eigentum. Der Angeklagte wurde er schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im März 2016 gemeinsam mit seiner gesondert verfolgten Ehefrau, mit der er nach islamischem Ritus verheiratet ist, von Deutschland aus über die Türkei und Syrien in den Irak ausgereist zu sein, um sich dem „Islamischen Staat“ (IS) anzuschließen. Nach den Feststellungen des Senats absolvierte der Angeklagte dort zunächst eine etwa 40-tägige Ausbildung zum Kämpfer in Mosul (Irak) und Umgebung. Im Anschluss daran versah der Angeklagte über mehrere Monate hinweg als Mitglied des IS im Gebiet von Tal Afar (Irak) bewaffnete Wachdienste. Danach hielt der Angeklagte sich mehrere Monate als Kämpfer einsatzbereit und war schließlich über einen längeren Zeitraum hinweg als Kraftstoffzuständiger für eine Kampfeinheit in derselben Region tätig. Die Aufgabe des Angeklagten bestand darin, Kraftstoff, überwiegend Diesel oder Benzin, an Personen auszugeben, die im Besitz eines Berechtigungsscheins waren, der von dem zuständigen Verwalter des Bataillons ausgestellt wurde.
Während des Aufenthalts im Irak bewohnte der Angeklagte gemeinsam mit seiner „Ehefrau“ nacheinander zwei Wohnhäuser in der Region Tal Afar, die sich der IS im Zuge seiner Gebietsübernahme angeeignet hatte. Beide Häuser waren zuvor von Angehörigen der einheimischen Bevölkerung bewohnt worden, die vor dem IS geflohen oder von der Organisation getötet oder vertrieben worden waren.
Am 19. August 2017 wurde Deniz B. von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen. Von seiner Festnahme an befand er sich in Dohuk und Erbil (Irak) in Haft unter Bedingungen, die ganz erheblich von denjenigen abwichen, die nach deutschem und europäischem Recht als menschenwürdig gelten. Diese Haft dauerte bis zu seiner Überführung nach Deutschland am 20. Dezember 2022. Nach seiner Rückkehr wurde er erneut festgenommen und befand sich bis zu seiner Außervollzugsetzung gegen Auflagen am 31. März 2023 in Untersuchungshaft.
Der Senat ging aufgrund seines Geständnisses, seiner tadellosen Führung seit der Entlassung aus der Untersuchungshaft sowie insbesondere aufgrund seiner Abkehr von der IS-Ideologie und dschihadistischem Gedankengut, das er nun nicht mehr kämpferisch versteht, davon aus, dass von ihm zum Zeitpunkt des Urteils keine Gefahr weiterer Straftaten ausgeht. Strafschärfend wirkten sich hier die Vollendung mehrere Tatbestände in Tateinheit mit der Besetzung des Hauses in Tal Afar aus.
Die im Irak unter desolaten Bedingungen erlittene Freiheitsentziehung wurde im Verhältnis von 1:3 auf die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet.
Das Verfahren wurde von den Prozessbeobachterinnen und Prozessbeobachtern des Trial Monitorings begleitet. Die Veröffentlichung der Wochenberichte folgt.