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Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Duygu D. (2025)

Der Angeklagten Duygu D. wird vorgeworfen, sich 2015 dem sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) angeschlossen zu haben. Hierzu sei die Angeklagte imMärz 2015 nach Syrien ausgereist, wo sie einen IS-Kämpfer nach islamischem Ritus geehelicht habe. Während ihr „Ehemann“ Wachdienste verrichtete und an Kampfhandlungen teilgenommen habe, soll sich die Angeklagte um den gemeinsamen Haushalt und die in den Jahren 2016 und 2018 geborenen Kinder gekümmert haben. Die Angeklagte soll Korankurse des IS besucht und ihre Kinder nach den Anschauungen der Vereinigung erzogen haben. Im März 2019 wurde die Angeklagte von Einheiten der kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) festgenommen und im Al Hol Camp unterbracht. Dort soll sie versucht haben, andere Insassinnen, die sie als „Ungläubige“ betrachtete, zu maßregeln und zu einer radikalen Auslegung des Islam zu bekehren.

Am 30.03.2022 wurde die Angeklagte mit ihren Kindern nach Deutschland zurückgebracht.

Das Verfahren wird von den Prozessbeobachter:innen des Trial Monitorings beobachtet. Die Veröffentlichung der Wochenberichte folgt, wenn das Urteil rechtskräftig ist.