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Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Duygu D. (2025)
Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main verhandelte vom 2. September 2025 bis zum 29. Oktober 2025 gegen die Angeklagte Duygu D. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Die Angeklagte wurde schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
In Absprache mit ihrem späteren Ehemann nach islamischem Ritus, S. G., und unter Zuhilfenahme von IS-Schleusern reiste die Angeklagte im März 2015 in das vom „Islamischen Staat“ (IS) beherrschte Gebiet in der Nähe von Jarabulus. Zu diesem Zeitpunkt hatte S. G. bereits eine einmonatige Scharia-Ausbildung und ein zweimonatiges militärisches Training beim IS absolviert und sich einem Kampfverband der Organisation angeschlossen. Nach einem kurzen Aufenthalt der Angeklagten in mehreren IS-Frauenhäusern holte S. G. sie ab und heiratete sie Anfang April 2015 nach islamischem Ritus.
Die Angeklagte, die die Ideologie, Handlungsweisen und Ziele des IS kannte und befürwortete, gliederte sich von Beginn ihres Aufenthalts an in die Vereinigung ein und unterwarf sich deren Regeln. Sie unterstützte die Tätigkeit des S. G. für den IS, indem sie den Haushalt führte, die gemeinsamen 2016 und 2018 geborenen Kinder versorgte und ihm damit ermöglichte, sich auf seine Tätigkeit als Kämpfer zu konzentrieren. Das Paar lebte von Leistungen der Terrororganisation. Als sich die Versorgungslage des militärisch zunehmend geschwächten IS ab dem Jahr 2018 erheblich verschlechterte, hielten sich die Angeklagte und S. G. durch den Verkauf von Kleidung aus Kleiderspenden des Roten Kreuzes sowie durch den Verkauf von Süßwaren finanziell über Wasser.
Im März 2019 ergab sich zunächst die Angeklagte gemeinsam mit den Kindern und anschließend auch S. G. den kurdischen Sicherheitskräften. Die Angeklagte und ihre Kinder wurden ab Ende März 2019 im Camp Al-Hol (Syrien) untergebracht. Dort lebte sie weiterhin nach den Vorstellungen des IS und hoffte auf die Rückkehr der Organisation. Auch ihre Kinder erzog die Angeklagte im Camp nach den Vorstellungen des IS.
Kurze Zeit später wurde die Angeklagte mit ihren Kindern in das Camp Al-Roj verlegt. Dort lebte sie fernab des Einflusses radikaler IS-Anhängerinnen und distanzierte sich vom IS.
Am 30. März 2022 wurde die Angeklagte gemeinsam mit ihren Kindern nach Deutschland zurückgeführt. Nach einer Inobhutnahme der Kinder durch das Jugendamt lebte sie seit August 2022 wieder mit ihnen in einer Mietwohnung.
Strafmildernd wirkten sich das vollumfängliches Geständnis der Angeklagten und ihre glaubhaft gezeigte Reue aus. Zudem war die Angeklagte nicht vorbestraft, und die Taten lagen bereits mehr als fünf Jahre zurück. Berücksichtigt wurde auch, dass die Angeklagte sich nach ihrer Rückführung nach Deutschland straffrei führte und sich glaubhaft von der IS-Ideologie und ihrer früheren religiösen Radikalität distanzierte. Darüber hinaus sagte die Angeklagte in mehreren Ermittlungsverfahren gegen andere IS-Rückkehrerinnen aus und steht hierfür weiterhin zur Verfügung.
Das Urteil ist rechtskräftig, da sowohl die Angeklagte und ihr Verteidiger als auch die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main nach der Urteilsverkündung auf das Rechtsmittel der Revision verzichtet haben.
Das Verfahren wurde von den Prozessbeobachterinnen und Prozessbeobachtern des Trial Monitorings begleitet. Die Veröffentlichung der Wochenberichte folgt.