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Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Nadja R. (2023)

Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main verhandelte vom 8. September 2023 bis zum 24. Januar 2024 gegen die Angeklagte Nadja R. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen, in zwei Fällen tateinheitlich mit Kriegsverbrechen gegen Eigentum.

Die Angeklagte reiste im Sommer 2014 von Deutschland nach Syrien, wo sie sich der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) anschloss. Kurz nach ihrer Ankunft heiratete sie den gesondert verfolgten Cem K. nach islamischem Ritus und führte mit ihm eine nach den Vorgaben des IS geprägte Ehe. Sie übernahm die Haushaltsführung, um ihrem Ehemann die Teilnahme an Kampfhandlungen sowie später dessen Tätigkeit in einem IS-Fernmeldeamt zu ermöglichen. Im August 2014 wandte sich die Angeklagte über einen Facebook-Beitrag an heiratswillige Frauen und bot Unterstützung bei der Ausreise in das IS-Gebiet an. Von Mai 2015 bis Januar 2017 bewohnten die Eheleute zwei vom IS zugewiesene Häuser in der irakischen Stadt Tal Afar, deren rechtmäßige Bewohner:innen vor den heranrückenden IS-Truppen geflohen waren. Im Juni 2017 wurde Nadja R. von kurdischen Einheiten festgenommen und in ein Gefangenenlager verbracht. Am 5. Oktober 2022 erfolgte ihre Rückführung nach Deutschland, wo sie am 6. Oktober 2022 bei der Ankunft am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen wurde.

Am 24. Januar 2024 verurteilte das OLG Frankfurt die Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Bei der Strafzumessung wurde erheblich zu Gunsten der Angeklagten ihr vollumfängliches und schonungsloses Geständnis berücksichtigt. Zudem wirkten sich die Tatsache, dass sie nicht vorbestraft war, der vergangene Zeitraum zwischen Beendigung der Tat und Verkündung des Urteils sowie der langjährige Aufenthalt im Gefangenenlager strafmildernd aus. Nach beiderseitigem Rechtsmittelverzicht ist das Urteil rechtskräftig.

Das Verfahren wurde von den Prozessbeobachter:innen des Trial Monitorings beobachtet. Die Veröffentlichung der Wochenberichte folgt.