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Konferenz: "The Genocide Convention - International Conference Commemorating its 60th Anniversary" | Marburg 4. bis 6. Dezember 2008

Anlässlich des 60. Jahrestags der Verabschiedung der UN-Völkermord-Konvention richtete das Forschungs- und Dokumentationszentrum für Kriegsverbrecherprozesse eine internationale Konferenz aus, die vom 4. bis 6. Dezember 2008 in Marburg und Frankfurt am Main stattfand. Zeitzeug/innen wie Whitney Harris, ehemaliger Ankläger im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, sowie Wissenschaftler/innen und Rechtspraktiker/innen beschäftigen sich mit Entwicklung und Bedeutung der Konvention, die vor dem Hintergrund des nationalsozialistischen Judenmords entstanden ist.

Foto: Whitney Harris, ehemaliger Ankläger im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess
Foto: Robert H. Jackson Center
Foto: Whitney Harris, ehemaliger Ankläger im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess

Zu den Referent/innen gehörten unter anderem Gabriel Bach, Ankläger im Prozess gegen Adolf Eichmann in Jerusalem, sowie Heinz Düx, Untersuchungsrichter im Frankfurter Auschwitz-Prozess. Die Tagung fand in der Aula der Marburger Alten Universität und im Haus Gallus in Frankfurt am Main statt, wo 1963 bis 1965 der erste Auschwitz-Prozess durchgeführt wurde. Dabei konnten etwa 200 Teilnehmer/innen aus dem In- und Ausland begrüßt werden. Die hohe Teilnehmendenzahl ist ein Hinweis auf die Aktualität der Völkermordkonvention und die Bedeutung, die das internationale Strafrecht in den vergangenen Jahren gewonnen hat.

Hans-Peter Kaul, deutscher Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH), sprach über die Schwierigkeiten der Strafverfolgung wegen Völkermordes. Vertreter des Ruandatribunals, des Jugoslawientribunals und der kambodschanischen "Khmer Rouge"-Sonderkammern berichteten über ihre Erfahrungen. Der deutsche Richter am Internationalen Gerichtshof (IGH), Bruno Simma, behandelte in seinem Beitrag die brisante Frage nach der Verantwortlichkeit von Staaten für Völkermord.