Hauptinhalt

Sonderförderungen für Studierende mit geringeren Chancen

Foto: Colourbox.de

Das Erasmus+ Programm leistet einen wesentlichen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit. Es baut z.B. strukturelle Mobilitätshürden ab und leistet zusätzliche finanzielle Aufstockungen, um möglichst vielen Studierenden eine Mobilität zu ermöglichen.

Dabei unterscheidet das Erasmus+ Programm zwei unterschiedliche Zusatzförderungen für Studierende, die ihre Mobilität mit einer Behinderung (GdB ab 20), einer chronischen Erkrankung oder Kind/ern antreten. Auf dieser Seite findest du sowohl Informationen zu Aufstockungsbeträgen (Top-Ups) als auch zu Realkostenanträgen für mobile Studierende mit geringeren Chancen. Studierende die Erstakademiker*innen oder während des Studiums erwerbstätig sind, können im Kontext ihrer Mobilität ein Top-Up beantragen, jedoch keinen Realkostenantrag stellen. Eine Förderung über Top-Ups und Realkostenantrag ist kombinierbar, sofern zwei unterschiedliche Förderungskategorien vorliegen oder der Realkostenantrag und das Top-Up nachweislich unterschiedliche Kosten in derselben Förderungskategorie abdecken. 

Realkostenantrag

Erasmus+ Studierende, die von der Philipps-Universität Marburg eine Zusage für eine Erasmus+ geförderte Auslandsmobilität erhalten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Realkostenantrag stellen. Diese Möglichkeit besteht für Studierende, die eine nachgewiesene Behinderung oder chronische Erkrankung haben, aufgrund derer sich ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland ergibt oder die ihre Mobilität mit einem oder mehreren Kindern antreten.

  • Finanzielle Förderung

    Im Rahmen eines Realkostenantrags kann eine Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität von bis zu 15.000 Euro pro Semester/ 30.000 Euro pro Studienjahr beantragt werden.

  • Förderbedingungen (GdB, Kind)

    Teilnehmende mit einem festgestellten GdB ab 20 oder einer nachgewiesenen Behinderung, einer nachgewiesenen chronischen Erkrankung oder Kind/ern, die regelmäßig im Haushalt leben, haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Realkostenantrags die Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität zu beantragen. 

  • Vorbereitende Reisen

    Da eine Teilnahme an Erasmus+ nach Möglichkeit jedem*r Studierenden ermöglicht werden soll, können auch Reisen in das Zielland, die der Vorbereitung des eigentlichen Auslandsaufenthaltes dienen, bezuschusst werden (max. 15.000 EUR/Mobilität).
    Darunter fallen Reisen, die dazu nützen, die Gegebenheiten am Zielort (z.B. Barrierefreiheit) zu begutachten. Dabei kann max. 1 Begleitperson ebenfalls gefördert werden. 

    Diese Möglichkeit richtet sich ausschließlich an Teilnehmende mit einem festgestellten GdB ab 20 oder mit einer nachgewiesenen chronischen Erkrankung, Teilnehmende mit Kind/ern sind ausgeschlossen.

    Weitere Informationen speziell zu vorbereitenden Reisen findest du auf der Seite der NA DAAD.

  • Außergewöhnliche Kosten für „teures Reisen“

    Unter bestimmten Umständen ist es möglich, außergewöhnliche Reisekosten für emmissionsarmes Reiesen gesondert zu fördern. 

    Weitere Informationen hierzu findest du auf der Seite der NA DAAD

    Bei Fragen, wende dich gerne auch an das Team des .

  • Beantragung

    Die Beantragung der Sondermittel (Realkostenantrag) erfolgt über die Heimathochschule und geschieht nach der Zusage auf einen Erasmus+ Platz, aber vor Beginn des Aufenthalts. Da die Beantragung ein recht umfangreiches Verfahren darstellen kann, muss der vollständige Antrag 2 Monate vor Beginn der Mobilität über die Hochschule bei der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit postalisch eingereicht werden.

  • Erforderliche Unterlagen

    Vor dem Aufenthalt

    Studierende mit Behinderung

    Antragsformular im Original unterschrieben
    • Nachweis über die Behinderung mit Angabe zum Grad der Behinderung
    • Kostenaufstellung für den Auslandsaufenthalt
    • Aufstellung der Unterstützungsleistungen anderer Träger mit entsprechenden Nachweisen

    Studierende mit chronischer Erkrankung

    Antragsformular im Original unterschrieben
    • Nachweis über chronische Erkrankung (z.B. Ärztliches Attest, Bescheid des Landessozialamts)
    • Kostenaufstellung für den Auslandsaufenthalt
    • Aufstellung der Unterstützungsleistungen anderer Träger mit entsprechenden Nachweisen

    Studierende mit Kind/ern

    Antragsformular im Original unterschrieben
    • Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
    • Reiseunterlagen des Kindes/der Kinder
    • gegebenenfalls Nachweis, dass das Kind/die Kinder regulär mit im Haushalt
    lebt/leben
    • Kostenaufstellung für den Auslandsaufenthalt

    Nach dem Aufenthalt

    • Formloser Erfahrungsbericht
    • für die Förderung auf Mehrbedarf: Originalbelege (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal)
    • Zahlungsnachweise

  • Kontakt

    Das steht dir bei Fragen zu Realkostenanträgen gerne zur Verfügung und begleitet dich von der Planung bis zur Einreichung deines Realkostenantrag und deiner Mobilität. Wir empfehlen dir, möglichst schon vor deiner Erasmus+ Bewerbung über deinen Fachbereich, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Aufstockungsbeträge (Top-Ups)

Im Rahmen des Erasmus+ Programms werden im Sinne der sozialen Teilhabe und Chancengerechtigkeit sogenannte Fewer Opportunities Top-Ups ausgezahlt. Diese Zusatzförderung kannst du über eine ehrenwörtliche Erklärung in deinem Mobility Online Workflow beantragen. Die Zielgruppen der Fewer Opportunities sind erwerbstätige Studierende, Erstakademiker*innen, Studierende, die ihre Mobilität mit Kind/ern antreten, Studierende mit chronischer Erkrankung und Studierende mit nachgewiesener Behinderung. Eine ausführliche Darlegung der Fördermöglichkeiten findest auf unserer Mobilitätsförderungsseite.

  • Fewer Opportunities - Behinderung

    Ab dem Projekt 2021 können Studierende ab einem Grad der Behinderung von 20 oder nachgewiesener Behinderung im Rahmen einer Erasmus+ Mobilität eine Zusatzförderung i.H.v. 250 Euro/Monat in Anspruch nehmen, die ergänzend zu den länderspezifischen Förderraten angefügt wird. Bei Kurzzeitmobilitäten orientiert sich die Zusatzförderung an der Aufenthaltsdauer: 5-14 Tage: einmalig 100 EUR; 15-30 Tage: einmalig 150 EUR.

    Ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten findest auf unserer Mobilitätsförderungsseite.

    Im Falle von besonders hohen Mehrkosten (z.B. für eine Begleitperson), ist es möglich, einen sogenannten „Realkostenantrag“ zu stellen, über den eine deutlich höhere Förderung möglich ist.  Außerdem können vorbereitende Reisen zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort gefördert werden. Für einen „Realkostenantrag“ ist mit einem großen zeitlichen Vorlauf zu rechnen. Wir raten daher frühzeitig mit den Planungen des Aufenthalts zu beginnen. Solltest du Fragen bzgl. eines Realkostenantrags haben, kontaktiere uns bitte unter .

  • Fewer Opportunities - Chronische Erkrankung

    Ab dem Projekt 2021 können Studierende mit einer chronischen Erkrankung im Rahmen einer Erasmus+ Mobilität eine Zusatzförderung i.H.v. 250 Euro/Monat in Anspruch nehmen, die ergänzend zu den länderspezifischen Förderraten angefügt wird. Bei Kurzzeitmobilitäten orientiert sich die Zusatzförderung an der Aufenthaltsdauer: 5-14 Tage: einmalig 100 EUR; 15-30 Tage: einmalig 150 EUR.

    Ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten findest auf unserer Mobilitätsförderungsseite.

    Im Falle von besonders hohen Mehrkosten (z.B. für eine Begleitperson), ist es möglich, einen sogenannten „Realkostenantrag“ zu stellen, über den eine deutlich höhere Förderung möglich ist.  Außerdem können vorbereitende Reisen zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort gefördert werden. Für einen „Realkostenantrag“ ist mit einem großen zeitlichen Vorlauf zu rechnen. Wir raten daher frühzeitig mit den Planungen des Aufenthalts zu beginnen. Solltest du Fragen bzgl. eines Realkostenantrags haben, kontaktiere uns bitte unter .

  • Fewer Opportunities - Mobilität mit Kind

    Ab dem Projekt 2021 können Studierende, die ihre gesamte Mobilität mit einem oder mehreren Kindern antreten, eine Zusatzförderung i.H.v. 250 Euro/Monat in Anspruch nehmen. Bei Kurzzeitmobilitäten orientiert sich die Zusatzförderung an der Aufenthaltsdauer: 5-14 Tage: einmalig 100 EUR; 15-30 Tage: einmalig 150 EUR.

    Dabei gilt, dass
    • mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen wird,
    • die Zusatzförderung unabhängig von der Anzahl der Kinder gezahlt wird, die die Mobilität mit antreten,
    • auch ein*e evtl. mitreisende*r Partner*in (mit eigener Erasmus+ Förderung) die Zusatzförderung in Anspruch nehmen kann (wenn z.B. zwei Kinder mitgenommen werden) und
    • eine Doppelförderung eines Kindes (bei Förderung beider Elternteile) ausgeschlossen ist.

    Ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten findest auf unserer Mobilitätsförderungsseite.

    Darüber hinaus ist es möglich, bei einer Mobilität mit Kindern einen sog. „Realkostenantrag“ zu stellen. Hierüber ist eine deutlich höhere Förderung des Auslandsaufenthalts und ggf. die Förderung einer vorbereitenden Reise möglich.

    Für einen Realkostenantrag ist mit einem großen zeitlichen Vorlauf zu rechnen. Wir raten daher frühzeitig mit den Planungen des Aufenthalts zu beginnen. Solltest du Fragen bzgl. eines Realkostenantrags haben, kontaktiere uns bitte unter .

  • Fewer Opportunities - Erstakademiker*innen

    Studierende Erstakademiker*innen haben die Möglichkeit, eine Zusatzförderung i.H.v. 250 Euro/Monat in Anspruch zu nehmen. Bei Kurzzeitmobilitäten orientiert sich die Zusatzförderung an der Aufenthaltsdauer: 5-14 Tage: einmalig 100 EUR; 15-30 Tage: einmalig 150 EUR.

    Als Erstakademiker*innen gelten Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen (bspw. Stiefeltern und andere Erziehungsberechtigte) über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen.

    In diesem Kontext gilt:

    • der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten,
    • ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen und
    • im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (z.B. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

    Ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten findest auf unserer Mobilitätsförderungsseite.

  • Fewer Opportunities - Erwerbstätigkeit

    Erwerbstätige Studierende, die eine Erasmus+ Förderung erhalten, können unter folgenden Bedingungen eine Zusatzförderung i.H.v. 250 EUR/Monat in Anspruch nehmen. Bei Kurzzeitmobilitäten orientiert sich die Zusatzförderung an der Aufenthaltsdauer: 5-14 Tage: einmalig 100 EUR; 15-30 Tage: einmalig 150 EUR:

    • sozialversicherungspflichtige Tätigkeit

    • durchgängige Tätigkeit im Umfang von mind. sechs Monaten in folgenden Zeitfenstern:

    Auslandsaufenthalt in einem Wintersemester: 1. August des Vorjahres bis 31. Juli des Jahres, in dem der Auslandsaufenthalt beginnt
    Auslandsaufenthalt in einem Sommersemester: 1. Februar des Vorjahres bis 31. Januar des Jahres, in dem der Auslandsaufenthalt beginnt
    Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen bzw. parallel ablaufen.


    • die Tätigkeit in Deutschland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt, eine Kündigung wird nicht vorausgesetzt, der Arbeitsvertrag kann pausiert werden

    • während des Mindestzeitraumes der Ausübung (siehe oben) muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (durchschnittlicher Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat im Bezugszeitraum)

    • Ausnahmen können z.B. von Studierenden im ersten Semester oder bei Selbstständigkeit geltend gemacht werden. Bei Ausnahmen ist eine schriftliche Abstimmung mit dem International Office der Philipps-Universität Marburg erforderlich.

    Ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten findest auf unserer Mobilitätsförderungsseite.

  • Förderraten

    Förderraten der Studierendenmobilitäten variieren je nach Ländergruppenzugehörigkeit des Ziellandes und Zuordnung des entsprechenden Projektjahres. Eine detaillierte Erläuterung der Erasmus+ Förderraten findest du auf unserer Erasmus+ Mobilitätsförderungsseite

    Top-Ups sind ergänzende finanzielle Aufstockungsbeträge, die den Förderraten hinzu gerechnet werden. Top-Ups gibt es in den folgenden Kategorien:

    für Praktika-Aufenthalte 150 EUR / Monat
    für Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen 250 EUR / Monat
    für nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig

    Beispiel:
    Ein Aufenthalt in Polen (Gruppe 3) vom 01.03.2024 - 15.05.2024 als Praktikumsmobilität im Aufruf 2022 mit chronischer Erkrankung Top-Up berechnet sich wie folgt:

    2 Monate und 15 Tage entsprechen einer taggenauen Förderung von: 1225 EUR
    Top-Up Praktikum: 375 EUR
    Top-Up Chronische Erkrankung: 625 EUR
    Gesamtförderung: 2225 EUR (890 EUR/Monat)

Hilfreiche Links

Ein Auslandsaufenthalt stellt für Studierende mit geringeren Chancen oft eine besondere Herausforderung dar. Neben der Frage nach einer geeigneten Gasthochschule und deren Ausstattung stellen sich Fragen nach der passenden Unterkunft, Betreuung vor Ort und Finanzierungsmöglichkeiten. Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kind/ern, die einen Auslandsaufenthalt planen, sollten daher mit der Planung frühzeitig beginnen. Wir möchten Studierende gerne ermutigen, sich über die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes zu informieren und bieten gerne Unterstützung bei der Planung an. Wir empfehlen dir, auf jeden Fall früh das persönliche Beratungsangebot am Fachbereich und im Erasmus+ Büro des International Office zu nutzen. Für deine Vorbereitung, können auch diese Links hilfreich sein:

Zur Finanzierung

Zur praktischen Vorbereitung