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Teilnahmebedingungen

  • Allgemeine Teilnahmebedingungen

    Grundsätzlich können Studierende, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, am Erasmus+ Programm teilnehmen und Erasmus+ Zuschüsse in Anspruch nehmen. Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines der am Programm teilnehmenden Landes können auch Staatsangehörige von Drittstaaten am Erasmus-Programm teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Austauschstudierende können keinen Erasmus+ Zuschuss in Anspruch nehmen.

    Nach Abschluss des ersten Studienjahres bis einschließlich zur Promotion können Studierende für einen Studienaufenthalt/Praktikumsaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule gefördert werden.

    Die Rechte und Pflichten für Studierende, die am Erasmus+ Programm teilnehmen, sind in der Erasmus+ Charta für Studierende festgelegt.

    Beachte bitte, dass du ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der Partnerländer absolvierst, mit denen die Philipps-Universität einen Erasmus+ Vertrag unterzeichnet hat. Eine Übersicht der Partnerhochschulen/Partnerländer erhältst du über unser Online-Portal. Bei Fragen kontaktiere das Erasmus+ Weltweit-Team.

  • Dauer des Praktikums

    mindestens zwei bis maximal zwölf Monate. Dabei zählen 30 Tage als ein Monat, d.h. die Mindestdauer entspricht 60 Tagen.

  • Teilnehmende Länder

    Du kannst ein Praktikum über Erasmus+ Weltweit nur in einem unserer Partnerländer beantragen, mit dem eine aktuelle Kooperation besteht. Beachte, dass sich die Informationen hier regelmäßig ändern können und informiere dich bei Interesse stets gezielt auf unseren Seiten und beim Erasmus+ Referat. Aktuell bestehen Kooperationen mit Ländern in folgenden Regionen:

    Israel
    Westlicher Balkan

  • Von der Förderung ausgeschlossene Praktikumsgeber

    Tätigkeiten in folgenden Institutionen/Projekten können leider nicht gefördert werden:
    • EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten
    • Botschaften der Herkunftsländer der Studierenden
    • (Definition Herkunftsland: Land der entsendenden Hochschule sowie Land der Staatsbürgerschaft der/des Begünstigten

  • Zeitkontingent

    Für jede Studienphase (Bachelor, Master, PhD) stehen jeweils 12 Monate für Auslandsaufenthalte im Rahmen des Erasmus+ Programms zur Verfügung. Bei einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom) steht ein Zeitkontingent von 24 Monaten zur Verfügung. Dieses Zeitkontingent kann für Studium und Praktikum genutzt werden.
    Anm.: Frühere Aufenthalte über das Erasmus Programm, die im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen (2007-2013) absolviert wurden, werden bei der Berechnung mit eingerechnet, sofern sie die aktuelle Studienphase betreffen.

  • Mehrfachmobilität

    Pro Studienphase sind mehrere Auslandsaufenthalte über das Erasmus+ Programm möglich, sowohl für Studium als auch für Praktikum. Die Aufenthalte dürfen zusammen die Dauer von 12 Monaten (Bachelor, Master, PhD) bzw. 24 Monaten (Staatsexamen, Diplom) nicht überschreiten.
    Bsp.: Nach einem Semester (5 Monate) Auslandsstudium im Bachelor sind noch 7 Monate für Studium und/oder Praktikum im Bachelor verfügbar; es kann also noch z.B. ein Studienaufenthalt von 4 Monaten und ein Praktikum von 3 Monaten folgen. Nach Abschluss des Bachelor stehen für den Master wieder volle 12 Monate zur Verfügung.

  • Kombination aus Studium und Praktikum

    Es ist möglich, Studium und Praktikum im Rahmen eines einzigen Auslandsstudienaufenthalts miteinander zu kombinieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

    - das Praktikum findet unter Aufsicht der Gasthochschule statt, an der der Studierende seinen Studienaufenthalt absolviert und wird im Learning Agreement mit aufgenommen,
    - das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander oder werden zumindest im selben akademischen Jahr absolviert.
    - der kombinierte Aufenthalt dauert zwischen 3 und 12 Monaten. Dabei ist die Kombination der Teile beliebig wählbar. Es gibt keine Vorgabe für das zeitliche Verhältnis.

    Beispiele: 1. Ein Monat Praktikum und zwei Monate Studium. 2. Sechs Monate Studium und sechs Monate Praktikum

    Diese Kombination von Praktikum und Studium wird als eine Studien-Periode gewertet. Die Höhe der Förderung richtet sich entsprechend nach den Fördersätzen für Studienaufenthalte.