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HessenFonds-Stipendien

Model Foto: Colourbox.de

für Geflüchtete und Verfolgte: hochqualifizierte Studierende und Forschende

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst vergibt im Rahmen des HessenFonds Stipendien für besonders begabte und leistungsstarke geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den staatlichen hessischen Hochschulen. Die Förderung dient der Fortführung eines Studiums oder einer wissenschaftlichen Karriere an einer staatlichen hessischen Hochschule. Studierende sollen vor allem in der Studieneingangsphase unterstützt werden.

In einer zweiten Förderlinie können im HessenFonds zusätzlich Wissenschaftler/-innen und Promovierende, die in ihren Heimatländern aus politischen, religiösen oder vergleichbaren Gründen verfolgt werden bzw. bedroht sind, nominiert werden.

  • Aktuelle Ausschreibung

    Anträge für eine Förderung von April 2024 bis März 2025  sind ab sofort möglich. Alle relevanten Dokumente finden Sie unten auf der Seite. Die Bewerbungsfrist ist der 14. Februar 2024.  

  • Förderlinie: Geflüchtete Studierende, Promovierende oder Wissenschaftler*innen

    Voraussetzungen

    • Status als Asylberechtigte/r oder als anerkannter Flüchtling (i.d.R. nach §25 Abs.1 oder 2 oder §24 Aufenthaltsgesetz) oder Aufenthalt nach §22 Aufenthaltsgesetz
    • Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre.
    • Folgeanträge müssen gesondert begründet werden. Folgeförderungen im Bereich Wissenschaft (außer Promotion) sind leider nicht mehr möglich.

    Studierende

    • Immatrikulation an der Philipps-Universität Marburg
    • herausragende Studienleistungen

    Promovierende

    • Annahme als Doktorand/-in inkl. Betreuungszusage an der Philipps-Universität Marburg (Annahme durch den Promotionsausschuss sowie Gutachten des Betreuers/der Betreuerin einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen des / der Nominierten)
    • herausragende wissenschaftliche Leistungen

    Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

    • Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage an der Philipps-Universität Marburg  (in Form eines Gutachtens bzw. Schreibens des Gastgebers/der Gastgeberin einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen des / der Nominierten auch im Hinblick auf die Einbindung in den Forschungsbereich)
    • herausragende Leistungen in Forschung oder/und Lehre

    Umfang der Förderung

    Das HessenFonds-Stipendium beinhaltet folgende Stipendiensätze:

    • Studierende: 300 Euro/Monat
    • Promovierende: 1.200 Euro/Monat
    • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: 2.300 Euro/Monat

      Ein Familienzuschlag ist möglich.

    Förderzeiträume

    Für 12 Monate ab April oder ab Oktober

  • Förderlinie: verfolgte Promovierende und Wissenschaftler*innen

    Voraussetzungen

    • Nominiert werden können Personen, bei denen eine Gefährdung im Herkunftsland aufgrund der ethnischen, sexuellen, geschlechtlichen oder religiösen Identität bzw. aufgrund von politischen oder bürgerschaftlichem Engagement, das auf freiheitlich-demokratischen Prinzipien basiert und danach strebt, zu einem positiven, gesellschaftlichen Wandel beizutragen, vorliegt.
    • Die Gefährdung kann eine Bedrohung des persönlichen Wohlergehens oder der Sicherheit (z.B. durch körperliche Gewalt, Verhaftung, Verweigerung von Bürger- und Bildungsrechten, Verlust der Arbeitsstelle/Promotionsstelle aus politischen Gründen oder Vergleichbares) sowie einen bewaffneten Konflikt im Herkunftsland umfassen.
    • Die Bewerber*innen müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in ihrem Herkunftsland oder in einem Drittstaat außerhalb der EU aufhalten, falls sie ihr Herkunftsland bereits aus den genannten Gründen verlassen mussten

    Promovierende

    • herausragende wissenschaftliche Leistungen
    • Annahme als Doktorand/in inkl. Betreuungszusage an der Philipps-Universität Marburg (Annahme durch den Promotionsausschuss sowie Gutachten des Betreuers/der Betreuerin einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen des / der Nominierten)

    Wissenschaftler*innen

    • Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage an der Philipps-Universität Marburg (in Form eines Gutachtens bzw. Schreibens des Gastgebers/der Gastgeberin einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen des / der Nominierten auch im Hinblick auf die Einbindung in den Forschungsbereich)
    • herausragende Leistungen in Forschung oder/und Lehre

    Umfang der Förderung

    • Promovierende: 1.200 Euro/Monat
    • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: 2.300 Euro/Monat

      Ein Familienzuschlag ist möglich.
  • Antrags- und Auswahlverfahren

    Für die Antragsstellung nutzen Sie bitte ausschließlich die beigefügten Formulare, weitere einzureichende Unterlagen sind den Formularen zu entnehmen. Die Bewerbungen sind vollständig, in elektronischer Form und in einem komprimierten PDF-Dokument, fristgerecht beim International Office der Philipps-Universität Marburg einzureichen. Wir weisen darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

    Das daran anschließende Auswahlverfahren besteht aus zwei Schritten. Im ersten Schritt nominiert die Philipps-Universität Marburg qualifizierte Bewerber/-innen in einer Rangliste über den Präsidenten beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Das hochschulinterne Nominierungsverfahren regelt die Philipps-Universität Marburg. Pro Hochschule können insgesamt maximal 10 Personen, darunter insgesamt maximal 3 Promovierende und/oder Wissenschaftler/innen (darunter Geflüchtete und/oder Verfolgte) nominiert werden. Die Philipps-Universität Marburg behält sich dementsprechend vor, eine Auswahl zu treffen. 
    Im zweiten Schritt erfolgt die finale Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten entsprechend der Vergabekriterien durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Die Vergabekriterien entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

    Wichtig: die Auswahl kann bis zu drei Monate dauern und die Stipendien werden ggf. kurzfristig und rückwirkend vergeben

    Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.

    Bitte beachten Sie die in diesem Dokument gesammelten Hinweise.

  • Kontakt

    Pia Schöngarth

    Philipps-Universität Marburg

    Dez VI – Internationale Angelegenheiten und Familienservice

    Tel.: 06421 – 28 26 813

    pia.schoengarth@verwaltung.uni-marburg.de  

  • Ausschreibung und Antragsunterlagen - Geflüchtete

  • Ausschreibung und Antragsunterlagen - Verfolgte