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HessenFonds-Stipendien

für Geflüchtete und Verfolgte: hochqualifizierte Studierende und Forschende
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst vergibt im Rahmen des HessenFonds Stipendien für besonders begabte und leistungsstarke geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den staatlichen hessischen Hochschulen. Die Förderung dient der Fortführung eines Studiums oder einer wissenschaftlichen Karriere an einer staatlichen hessischen Hochschule. Studierende sollen vor allem in der Studieneingangsphase unterstützt werden.
Ab dem Jahr 2022 können im HessenFonds zusätzlich Wissenschaftler/-innen und Promovierende, die in ihren Heimatländern aus politischen, religiösen oder vergleichbaren Gründen verfolgt werden bzw. bedroht sind, nominiert werden.
Aktuelle Ausschreibung
Anträge für eine Förderung von Oktober 2023 bis September 2024 sind ab sofort möglich. Alle relevanten Dokumente finden Sie unten auf der Seite. Die Bewerbungsfrist ist der 21. Juli 2023.
Förderlinie: Geflüchtete Studierende, Promovierende oder Wissenschaftler*innen
Voraussetzungen
- Asylberechtige/-r oder Status als anerkannter Flüchtling
- Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre.
- Folgeanträge müssen gesondert begründet werden
Studierende
- Immatrikulation an der Philipps-Universität Marburg
- herausragende Studienleistungen
Promovierende
- Annahme als Doktorand/-in inkl. Betreuungszusage an der Philipps-Universität Marburg
- herausragende wissenschaftliche Leistungen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
- Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage an der Philipps-Universität Marburg
- herausragende Leistungen in Forschung oder/und Lehre
Umfang der Förderung
Das HessenFonds-Stipendium beinhaltet folgende Stipendiensätze:
- Studierende: 300 Euro/Monat
- Promovierende: 1.200 Euro/Monat
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: 2.300 Euro/Monat
Förderzeiträume
Für 12 Monate ab April oder ab Oktober
Förderlinie: verfolgte Promovierende und Wissenschaftler*innen
Voraussetzungen
- Nominiert werden können Personen, bei denen eine Gefährdung im Herkunftsland aufgrund der ethnischen, sexuellen, geschlechtlichen oder religiösen Identität bzw. aufgrund von politischen oder bürgerschaftlichem Engagement, das auf freiheitlich-demokratischen Prinzipien basiert und danach strebt, zu einem positiven, gesellschaftlichen Wandel beizutragen, vorliegt.
- Die Gefährdung kann eine Bedrohung des persönlichen Wohlergehens oder der Sicherheit (z.B. durch körperliche Gewalt, Verhaftung, Verweigerung von Bürger- und Bildungsrechten, Verlust der Arbeitsstelle/Promotionsstelle aus politischen Gründen oder Vergleichbares) sowie einen bewaffneten Konflikt im Herkunftsland umfassen.
- Die Bewerber*innen müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Herkunftsland aufhalten. Ebenfalls nominiert werden, können Personen, die ihr Herkunftsland aus den genannten Gründen verlassen mussten und sich z.Zt. in einem Drittstaat aufhalten
Promovierende
- als Doktorand/in an der Philipps-Universität Marburg angenommen und betreut
- herausragende wissenschaftliche Leistungen
Wissenschaftler*innen
- Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage an der Philipps-Universität Marburg
- herausragende Leistungen in Forschung oder/und Lehre
Umfang der Förderung
- Promovierende: 1.200 Euro/Monat
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: 2.300 Euro/Monat
Antrags- und Auswahlverfahren
Für die Antragsstellung nutzen Sie bitte ausschließlich die beigefügten Formulare, weitere einzureichende Unterlagen sind den Formularen zu entnehmen. Die Bewerbungen sind vollständig, in elektronischer Form und in einem PDF-Dokument, fristgerecht beim International Office der Philipps-Universität Marburg einzureichen. Wir weisen darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.
Das daran anschließende Auswahlverfahren besteht aus zwei Schritten. Im ersten Schritt nominiert die Philipps-Universität Marburg qualifizierte Bewerber/-innen in einer Rangliste über den Präsidenten beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Das hochschulinterne Nominierungsverfahren regelt die Philipps-Universität Marburg. Im zweiten Schritt erfolgt die finale Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten entsprechend der Vergabekriterien durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.
Kontakt
Pia Schöngarth
Philipps-Universität Marburg
Dez VI – Internationale Angelegenheiten und Familienservice
Tel.: 06421 – 28 26 813
Ausschreibung und Antragsunterlagen - Geflüchtete
Ausschreibung und Antragsunterlagen - Verfolgte