23.03.2026 Hinweise zur visumfreien Einreise nach China
Die einseitige Visumbefreiung für deutsche Reisende wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Für eine erfolgreiche visumfreie Einreise ist jedoch entscheidend, dass der Reisezweck mit den geltenden Bestimmungen übereinstimmt.
Die folgenden Aktivitäten sind nicht von der Visumbefreiung abgedeckt und erfordern ein Visum:
- Praktika
- Kurzfristige Arbeitsaufträge (z. B. Lehrtätigkeiten, Modelaufträge)
- Teilnahme an Sprach- und Kulturkursen
- Künstlerische Auftritte mit kommerziellem Hintergrund
- Dreharbeiten, Aufzeichnungen oder journalistische Tätigkeiten
- Studium traditioneller Kampfkünste (z. B. Kung Fu, Tai Chi)
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Wir empfehlen allen Reisenden, den eigenen Reisezweck rechtzeitig zu prüfen und sich bei Fragen an die chinesische Botschaft, die Konsulate oder das zuständige Visa Application Service Center zu wenden.
Quelle: Botschaft der VR China