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Aufbau von Kooperationen auf Universitätsebene

Der Abschluss eines Kooperationsvertrags auf Universitätsebene setzt in der Regel Kontakte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mehrerer Fachbereiche und/oder Institute zu dem ausländischen Kooperationspartner voraus. Universitätsübergreifende Verträge können auch aus strategischen Gründen geschlossen werden.

Kriterien für den Abschluss einer Kooperation auf Universitätsebene

  • Gesamtinteresse der Universität bzw. von mindestens zwei Fachbereichen oder Instituten
  • Partner sind möglichst international renommierte ausländische Universitäten bzw. Forschungseinrichtungen
  • Zusammenarbeit muss auf eine Dauer von mindestens fünf Jahren tragfähig sein
  • Sicherstellung einer zumindest mittelfristigen Finanzierungsperspektive
  • Planung fachgebundener Wissenschafts-, Forschungs-, Dozentinnen-/Dozenten- und Studierendenaustausch

Verfahren zum Abschluss eines Vertrages auf Universitätsebene

Über den Abschluss eines Kooperationsvertrages entscheidet der Präsident, das Dezernat für Internationale Angelegenheiten erarbeitet in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachbereichen bzw. Instituten die Vertragsentwürfe bzw. prüft diese.

Bei der Dezernentin für Internationale Angelegenheiten, , sind folgende Unterlagen per E-Mail einzureichen:

  • Mit dem ausländischen Kooperationspartner abgestimmter Vertragsentwurf nach dem Vorbild bereitgestellter
  • Kurze Erläuterungen zu den bereits durchgeführten und zukünftig geplanten Aktivitäten sowie Nennung der Ansprechpartner/-innen auf beiden Seiten
  • Befürwortung durch den jeweiligen Dekan/die jeweilige Dekanin (E-Mail ist ausreichend)

Nach Prüfung des Vertragsentwurfs wird der Vertrag dem Präsidenten vom Dezernat für Internationale Angelegenheiten zur Unterzeichnung vorgelegt.

Kontakt

Petra Kienle
VI A 1: Internationalisierung und wissenschaftliche Kooperationen
Telefon: +49-6421-2826120
E-Mail: