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Studium bei chronischen und/oder psychischen Erkrankungen und bei Teilleistungsstörungen

Ausgangslage

Studierende mit einer chronischen und/oder psychischen Erkrankung sowie mit Teilleistungsstörungen sehen sich im Studium mit vielen Barrieren konfrontiert, die häufig aus der "Unsichtbarkeit" der Erkrankungen und fehlendem Wissen der Umwelt resultieren. Der Anteil dieser Studierendengruppe liegt laut einer Studie des Deutschen Studentenwerks ("best2-Studie": https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/api/files/beeintraechtigt_studieren_2016_barrierefrei.pdf) aus dem Jahre 2016 - befragt wurden Studierende an über 400 Hochschulen in Deutschland - bei ca. einem Viertel. Auch an der Philipps-Universität Marburg ist die Zahl dieser Studierendengruppe hoch, daher bietet die Servicestelle für behinderte Studierende individuelle und persönliche Beratungen an, um einen Beitrag zur Reduzierung der bestehenden Barrieren im Studium zu leisten.

Beratungsangebot

Das Beratungsangebot der Servicestelle für behinderte Studierende können alle Studieninteressierten und Studierenden mit chronischen/psychischen Erkrankungen und Teilleistungsschwäche nutzen. Die Bedürfnisse der Studierenden bestimmen sich individuell durch die Auswirkungen der Beeinträchtigung und die daraus mögliche Benachteiligung im Studium. Es hat sich gezeigt, dass mögliche Probleme umso leichter zu lösen sind, je früher der*die Einzelne dieses Angebot wahrnimmt. Ziel ist es, die Auswirkungen einer Beeinträchtigung und alle damit verbundenen Erschwernisse individuell soweit wie möglich zu mindern, um ein erfolgreiches Studium zu absolvieren. Hierzu bieten wir individuelle studienvorbereitende und -begleitende persönliche Beratung an.

Das Thema Nachteilsausgleiche im Studium stellt dabei einen zentralen Faktor dar. Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen bzw. psychischen Erkrankungen haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Das Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises ist keine Voraussetzung für die Beantragung. Als Nachweis der länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung wird ein fachärztliches Attest benötigt. Außerdem müssen Studierende in einem formlosen Schreiben darstellen, wo und in welcher Weise sich die Durchführung des Studiums und/oder der Prüfungen infolge ihrer Beeinträchtigung oder Erkrankung erschwert und sich dadurch Benachteiligungen gegenüber Mitstudierenden ergeben. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden. Viele Fachbereiche haben die relevanten Fristen (i.d.R. 4 Wochen vor einer Prüfung) und weitere Informationen auf ihren jeweiligen Webseiten veröffentlicht. Die Prüfungsausschüsse der jeweiligen Fachbereiche treffen die letztendliche Entscheidung über den Antrag auf Nachteilsausgleich. Die angestrebten Nachteilsausgleiche / Modifikationen müssen gleichwertige Leistungsnachweise ermöglichen und mit den inhaltlichen Anforderungen der Studien- und Prüfungsordnung in Einklang stehen. Wir empfehlen daher, frühzeitig einen Beratungstermin in unserer Servicestelle zu vereinbaren, um die individuellen Bedarfe detailliert zu besprechen.

Außerdem unterstützen und begleiten wir bei:

Punktuelle personelle Unterstützung bieten auch unsere studentischen Hilfskräfte. Bei Bedarf kontaktieren Sie uns gerne.

Ansprechpersonen

Stefanie Ingiulla
Tel.: 06421 28 26186
Mail:
Termine (online, in Präsenz oder telefonisch) nach Vereinbarung

und

Christine Krause
Tel.: 06421 28 26 046
Mail:
Termine (online oder telefonisch, teilweise in Präsenz) nach Vereinbarung

Wichtige Adressen