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Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich für Studierende
Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?
Ein Nachteilsausgleich kann beantragt werden, wenn gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen das Studium oder die Teilnahme an Prüfungen erschweren.
Der Antrag dient dazu, faire Studien- und Prüfungsbedingungen zu schaffen – nicht, um Vorteile zu gewähren, sondern um Barrieren abzubauen. Ziel ist, dass alle Studierenden ihre Leistungen unter vergleichbaren Bedingungen zeigen können.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich wird formlos gestellt. Das bedeutet, dass kein spezielles Formular erforderlich ist.
Wichtig ist, dass im Antrag klar beschrieben wird:
- welche Behinderung, chronische oder psychische Erkrankungvorliegt,
- wie sich diese konkret auf das Studium oder Prüfungen auswirkt, und
- welche Anpassungen beantragt werden, um die Beeinträchtigung auszugleichen.
Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, damit eine rechtzeitige Bearbeitung möglich ist.
Viele Fachbereiche geben Fristen und Hinweise (meist vier Wochen vor einer Prüfung) auf ihren Webseiten bekannt.
Über den Antrag und die konkrete Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs.
Gleichwertigkeit der Leistungen
Ein Nachteilsausgleich darf nicht zu einer inhaltlichen Veränderung der Prüfungsanforderungen führen. Er soll ermöglichen, dass Studierende mit Behinderungen oder länger andauernden Erkrankungen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten unter angepassten Bedingungen, aber mit gleichen inhaltlichen Maßstäben, nachweisen können.
Da nicht alle Auswirkungen einer gesundheitlichen Einschränkung durch Modifikationen ausgeglichen werden können, empfehlen wir, frühzeitig einen Beratungstermin in der Service- und Beratungsstelle für ein inklusives Studium (SBS) zu vereinbaren.
Dort können individuelle Bedarfe und geeignete Maßnahmen ausführlich besprochen werden.
Struktur eines formlosen Antrags
Ein formloser Antrag bedeutet, dass es kein festes Formular gibt. Wichtig ist, dass folgende Angaben enthalten sind:
Im Briefkopf:
- Name, Adresse, Matrikelnummer
- Studiengang und Fachsemester
- Anschrift des zuständigen Prüfungsausschusses bzw. Prüfungsbüro
- Betreff: „Antrag auf Nachteilsausgleich“
Im Text des Antrags:
- Schilderung der Situation: Beschreiben Sie kurz die behinderungsbedingten oder gesundheitlichen Einschränkungen und die daraus entstehenden Barrieren im Studium oder in Prüfungen.
- Konkrete Maßnahmen: Nennen Sie die beantragten Anpassungen, die helfen sollen, die beschriebenen Barrieren auszugleichen.
- Nachweise: Fügen Sie ärztliche Atteste oder Empfehlungsschreiben (z. B. der SBS) bei.
Beispiele für mögliche Maßnahmen
Nachteilsausgleiche werden immer individuell festgelegt, abhängig von der Art der Beeinträchtigung und den jeweiligen Studien- und Prüfungsbedingungen.
Es gibt keine pauschalen Regelungen für bestimmte Erkrankungen oder Behinderungen.
Beispiele für mögliche Maßnahmen:
- Verlängerung der Bearbeitungszeit oder zusätzliche Pausenregelungen bei zeitgebundenen Prüfungen (z. B. Klausuren, Haus- oder Abschlussarbeiten)
- Durchführung von Prüfungen in einem separaten Raum mit geringerer Personenzahl
- Anpassung von Aufgabenstellungen (z. B. größere Schrift, veränderte Schriftart oder Vergrößerung auf DIN A3)
Tipp: Je früher Sie den Antrag stellen und das Gespräch mit der Servicestelle suchen, desto besser können die individuellen Bedarfe berücksichtigt werden.