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Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.)

Foto: Rolf K. Wegst

Eckdaten

StudienbeginnWintersemester
Regelstudienzeit4 Semester
ZulassungsbeschränkungNC
UnterrichtsspracheDeutsch (Niveau DSH-2)

 

Kennen lernen

  • Inhalte

    Dieser Studiengang beschäftigt sich mit der empirischen Erforschung, Beschreibung und Erklärung abweichenden menschlichen Verhaltens und Erlebens im Sinne psychischer Störungen und psychischer Faktoren bei körperlichen Krankheiten sowie der Vermittlung praktisch-therapeutischer Kompetenzen der Prävention und Behandlung dieser Störungsbilder.

  • Perspektiven

    Das Studium ist nach Psychotherapeutengesetz (PsychThG vom 01.09.2020) Voraussetzung für die Approbation als Psychotherapeutin oder als Psychotherapeut. Der Studiengang bereitet auf die selbstständige berufliche Praxis in Bereichen der klinischen Psychologie und Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor. Die Masterprüfung bildet einen zweiten berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums der Psychologie, der insbesondere für selbstständige Arbeit in angewandt-klinischen und wissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern geeignet ist.

  • Noch nicht ganz sicher? Studienorientierungsangebote

    Wir unterstützen dich mit individuell gestalteten Informations- und Beratungsangeboten sowohl hier vor Ort an der Uni als auch online auf dem Weg zur gelungenen Studienwahl! Informiere dich gerne über die Angebote für Masterstudienganginteressierte.

 

Bei Fragen ...

 

Bewerben

  • Zulassungsbedingungen: Was du mitbringen musst

    Vorausgesetzter Hochschulabschluss:

    Wir benötigen von dir einen Nachweis über den Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich Psychologie oder den Nachweis über einen vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Der berufsqualifizierende Bachelorabschluss muss mindestens 180 Leistungspunkte (LP) bzw. ein Studium mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern bzw. 3 Jahren umfassen und mit mindestens der Gesamtnote 3,0 bzw. 7,9 Notenpunkten gem. § 28 der Allgemeinen Bestimmungen abgeschlossen worden sein.

    Das Bachelorstudium muss sich in Inhalt und Struktur an den „Empfehlungen des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Psychologie zu Bachelor- und Masterstudiengängen in der Psychologie“ in der jeweils gültigen Fassung orientieren (aktuell 12.2014) und muss die Anforderungen der Approbationsordnung (PsychThApprO) in der jeweils gültigen Fassung (aktuell 04.03.2020) erfüllen. Hierfür benötigen wir von dir die Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums und die berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs gemäß der PsychThApprO. Die Bescheinigung, ob der zu erwartende Studienabschluss diese Kriterien erfüllt und dein Studiengang vom zuständigen Landesprüfungsamt berufsrechtlich anerkannt wurde, wird von deiner bisherigen Hochschule ausgestellt. Wichtig ist, dass alle für die Approbation notwendigen Leistungen innerhalb des Bachelorstudiums absolviert worden sind. 

    Darüber hinaus müssen mindestens 36 LP im Bereich Methodenlehre/Diagnostik erworben worden sein und ein experimentalpsychologisches Praktikum bzw. Empiriepraktikum im Umfang von mindestens 6 LP absolviert worden sein. Weiterhin müssen in einem der folgenden nichtklinischen Vertiefungsfächer mindestens 12 LP erworben worden sein: neurowissenschaftliche Psychologie, Arbeits- Organisations- und Wirtschaftspsychologie, pädagogische Psychologie, Kinder- und Jugendpsychologie.

    Der Prüfungsausschuss kann die Zulassung mit der Auflage verbinden, dass zusätzliche Studienleistungen und/oder Prüfungsleistungen von höchstens 30 LP erbracht werden. Dies ist unter anderem dann möglich, wenn die Vergleichbarkeit mit den Empfehlungen für konsekutive Bachelorstudiengänge der Deutschen Gesellschaft für Psychologie nicht gegeben ist. In diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern.

     

    Vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten:

    Wir benötigen von dir einen Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache gemäß Sprachniveau B2* des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates“.

    *Über die verlinkte Webseite findest du weiterführende Informationen dazu, wie du den Sprachnachweis erbringen kannst.

     

    Zulassungsmodus:

    Der Studiengang ist aufnahmebeschränkt (NC) nach der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung.

    Höhere Fachsemester sind ggf. zulassungsfrei. Weitere Infos gibt es auf unserer Webseite "Höheres Fachsemester ohne NC".

     

  • Bis wann du dich bewerben kannst

    Bewerbungsfristen

    Wintersemester 2024/25
    für alle Bewerbergruppen: 01.05.2024 - 15.07.2024

  • Wie du dich bewerben kannst

    Bitte orientiere dich zunächst am Leitfaden für die Bewerbung und folge anschließend den darauf verlinkten Seiten, um Informationen zum Bewerbungsverfahren zu erhalten.

 

Wenn du noch mehr wissen möchtest

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