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Zur Akkreditierung

Nach dem Hessischen Hochschulgesetz sind Studiengänge, die mit einer Hochschulprüfung abschließen, zu akkreditieren. 

Die Akkreditierung von Studiengängen erfolgt auf der Basis von schriftlichen Unterlagen (Selbstbericht) und einer Begutachtung durch eine Gutachtergruppe. Eine erfolgreiche Akkreditierung spricht ein Qualitätsurteil aus, das die Einhaltung von Mindeststandards durch den geplanten Studiengang sowie dessen Studierbarkeit bescheinigt.

Diese Entscheidung wird vom Akkreditierungsrat auf Basis der vorgelegten Unterlagen sowie dem Akkreditierungsbericht getroffen. Der Status der Studiengänge kann in der offiziellen Datenbank des Akkreditierungsrates abgerufen werden. Das Akkreditierungsintervall beträgt 8 Jahre.

Die Studiengangentwicklung begleitet und berät Sie in diesen Verfahren. Wir fungieren als Schnittstelle zum Akkreditierungsrat sowie der Akkreditierungsagentur und versorgen Sie mit den notwenigen Vorlagen und Informationen.

Achtung: Im Verfahren sind Fristen zu beachten, über die wir Sie gern informieren. Bitte kontaktieren Sie uns.