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Zur Studien- und Prüfungsordnung

Neben der Erstellung des Studiengangkonzeptes ist parallel eine Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang zu konzipieren. Eine Studien- und Prüfungsordnung gilt nur dann rechtsverbindlich, wenn sie ein ordnungsgemäßes Gremienverfahren durchlaufen hat und in den Amtlichen Mitteilungen der Philipps-Universität Marburg veröffentlicht worden ist. Dabei unterliegen Studien- und Prüfungsordnungen unterschiedlichen rechtlichen und strukturellen Vorgaben. Weiteres hierzu finden Sie unter den weiterführenden Links im Downloadbereich.

Eine Studien- und Prüfungsordnung muss nach der Vorlage der Musterprüfungsordnung aus den Allgemeinen Bestimmungen angefertigt werden und die Gremien vollständig durchlaufen.

Eine Studien- und Prüfungsordnung kann unabhängig vom Akkreditierungszyklus geändert werden. Vor allem, wenn Mängel in der Studierbarkeit erkannt oder von Studierenden zurückgemeldet wurden. Hierbei ist zu bedenken, dass eine Änderung einer Studien- und Prüfungsordnung an Fristen gebunden ist, vor allem wenn Zugangsvoraussetzungen geändert werden sollen. Bitte lassen Sie sich für die konkrete Zeitplanung von uns beraten.

Im Downloadbereich finden Sie die zugrunde liegenden rechtliche Vorgaben.