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Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

Foto: Rolf K. Wegst

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten unterstützen die Hochschulleitung und Gremien der Philipps-Universität bei der Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrages auf der Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG in der Fassung vom 01.01.2016) und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG vom 14.08.2006) mit dem Ziel der Verwirklichung der Chancengleichheit, der Verbesserung der Vereinbarung von Beruf und Familienverantwortung und der Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind zudem Ansprechpartnerinnen insbesondere für alle Frauen*, die an der Universität studieren, lehren, forschen und arbeiten. Sie beraten bei Studienwegs- und Karriereplanung, bei Konflikten am Arbeits- oder Studienplatz, zu Fragen geschlechtsbezogener Diskriminierungen oder in Fällen sexualisierter Gewalt.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind weisungsfrei – Anfragen werden vertraulich behandelt.

Die Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten:

  • Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten beraten und unterstützten die Hochschulleitung und Gremien bei deren gesetzlichen Aufgabe der Förderung von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind.
  • Sie wirken auf die Beseitigung von strukturellen und personellen Benachteiligungen für Frauen* hin und sind an Maßnahmen zur Umsetzung des HGlG und AGG beteiligt. So üben sie z.B. bei Entscheidungsprozessen wie Beurlaubungen, Teilzeitbeschäftigungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation, Fort- und Weiterbildung, Schutz vor sexualisierter Belästigung, sprachliche Gleichbehandlung und paritätische Besetzung von Gremien Beratungs- und Kontrollfunktion aus.
  • Sie sind an der Aufstellung und Fortschreibung von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen beteiligt, entwickeln Gleichstellungskonzepte und überwachen deren Einhaltung. Sie sind an der Entwicklung von Maßnahmen zur Gleichstellung als Querschnittsaufgabe im Sinne des Gender Mainstreaming und zur Unterstützung der Karriereförderung von Frauen beteiligt, z. B. im Rahmen von Mentoring-Projekten oder Förderangeboten zur Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie.
  • Sie beraten die Hochschulleitung bei der Struktur- und Entwicklungsplanung und insbesondere bei Personalentwicklungskonzepten. Sie sind an allen Personalentscheidungen, insbesondere bei Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren beteiligt, um Chancengleichheit und Qualitätssicherung zu gewährleisten.
  • Sie fördern die Integration von Geschlechterforschung in Forschung und Lehre an allen Fachbereichen.
  • Sie kooperieren mit anderen Frauen- und/oder Gleichstellungsbeauftragten und mit außeruniversitären (Gleichstellungs-)Netzwerken.  
  • Im Rahmen ihres Öffentlichkeits- und Informationsrechts unterrichten die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten die Angehörigen der Hochschule über ihre Arbeit sowie über Entwicklungen und Entscheidungen, die Frauen betreffen.

Zuständigkeitsbereiche der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

An den Fachbereichen werden die zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bei der Begleitung von Personalmaßnahmen durch dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unterstützt. In der Regel wird eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aus dem jeweiligen Fachbereich bei Stellenbesetzungsverfahren anwesend sein (wissenschaftliches und administrativ-technisches Personal sowie wissenschaftliche Hilfskräfte). Über die Teilnahme an Berufungskommissionen wird in individueller Absprache entschieden, so dass auch hier stets die zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche informiert werden sollten.

Besondere Regelungen gelten für den Fachbereich Medizin.

Gesetzliche Grundlagen

Bundesebene

Landesebene

Wissenschaftliche Standards