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Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an den Fachbereichen

Ansprechpartnerinnen für alle beschäftigten und studierenden Frauen

Seit dem Sommersemester 1995 gibt es an fast jedem Fachbereich der Philipps-Universität eine oder mehrere Fachbereichsfrauenbeauftragte. Sie wurden im Rahmen einer Frauenvollversammlung der jeweiligen Fachbereiche gewählt und von der Dekanin/dem Dekan bestellt. 

Die Amtszeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereich beträgt i.d.R. zwei Jahre, bei Studentinnen 1 Jahr (bei der Berechnung der Förderungshöchstdauer des BAföG kann gem. § 15 Abs.3 Nr.3 BAföG die Tätigkeit als Fachbereichsfrauenbeauftragte berücksichtigt werden).

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs ist Ansprechpartnerin vor Ort für alle beschäftigten und studierenden Frauen. Mitarbeiterinnen und Studentinnen können sich mit allen Fragen und Beschwerden an ihre Fachbereichsfrauenbeauftragte wenden, sie bemüht sich um Lösungen und ist an Vertraulichkeit gebunden.

Darüber hinaus wirkt sie in Absprache mit der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an Stellenbesetzungsverfahren und Berufungskommissionen ihres Fachbereichs mit und ist daher in alle Stellenbesetzungsverfahren ihres jeweiligen Fachbereichs miteinzubeziehen. Näheres zum Amt regelt die entsprechende Satzung.