Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen
Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Bachelorstudiengänge (B.A.) mit einem hohen Anteil an sprachwissenschaftlichen Fachmodulen (wenigstens 48 ECTS-Punkte) berechtigen bei Vorliegen einer Bachelorarbeit mit sprachwissenschaftlicher Thematik und einer Gesamtnote von wenigstens 2,5 unmittelbar zur Zulassung.
In erster Linie möchte der M.A. Germanistische Linguistik die
Studenten ansprechen, die ein engagiertes Interesse an der vielfältigen
Thematik der Sprachwissenschaft haben. Sollten die oben genannten
Kriterien nicht erfüllt sein, so gibt es die Möglichkeit, dass die
erwünschten Kenntnisse in den ersten beiden Fachsemestern nachgeholt
werden können. Falls die notwendigen Voraussetzungen also nicht
vorliegen, kann die Universität nach Prüfung der Unterlagen einer
Zulassung unter Auflagen zustimmen. Diese werden in der Regel in der
Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu
12 ECTS-Punkten aus dem Angebot des Marburger Bachelorstudiengangs
„Sprache und Kommunikation“ (4.-6. Fachsemester) oder „Deutsche Sprache
und Literatur“ (4.-6. Fachsemester) bestehen.
Fremdsprachenkenntnisse
Werden als zweite Fremdsprache Lateinkenntnisse geltend gemacht, müssen diese auf dem Niveau des Latinums durch das Abiturzeugnis oder anderweitig nachgewiesen werden.
Zulassungsmodus
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

