13.12.2011
Vortrag am 14. Dezember 2011 von Kerstin von Lingen: "Operation Sunrise" und Immunitätsversprechen
Nachkriegsschutz der CIA für SS-General Karl Wolff
Mittwoch, den 14. Dezember 2011
Landgrafenhaus (Universitätsstraße 7)
Raum: LH 209
Zeit: 16:°° bis 18.°° Uhr
Entgegen der Vereinbarungen von Casablanca (unconditional surrender)
hat es im Frühjahr 1945 nicht nur Verhandlungen über einen
Separatfrieden gegeben, sondern sogar Verhandlungen mit Vertretern der
SS: Der erste Waffenstillstand des Zweiten Weltkrieges in Europa, die
vorzeitige Kapitulation der Heeresgruppe C in Norditalien am 2.Mai
1945, bekannt unter ihrem Codenamen „Operation Sunrise“, ist das
Ergebnis von Verhandlungen des amerikanischen Geheimdienst-Emissärs des
OSS in Bern, Allen W. Dulles und des Höchsten SS- und Polizeiführers
Italien, SS-Obergruppenführers Karl Wolff. Im Vortrag werden
Interessenlage und Risiken der beiden Verhandlungsparteien Wolff und
Dulles sowie den Verhandlungsverlauf der Kapitulationsgespräche im
Frühjahr 1945 nachgezeichnet, und die militärischen, wirtschaftlichen
und politischen Vorteile einer schnellen Teilkapitulation – ohne den
sowjetischen Alliierten – in Norditalien herausgearbeitet.
Brisanter noch als die Geheimverhandlungen sind die Auswirkungen auf
das alliierte Prozessprogramm, das durch Sondervereinbarungen
ausgehöhlt wurde, wie am Beispiel deutlich wird. Im zweiten Teil des
Vortrags wird es daher um ein in den Kapitulationsverhandlungen
gegebenes Immunitätsversprechen an den SS-General gehen. Dulles
sicherte Wolffs Stillschweigen über die Einzelheiten des Deals dadurch,
dass es ihm kraft seines Amtes durch Beeinflussung von Ermittlungs- und
Verfolgungsbehörden in Nürnberg gelang, ihn von Strafverfolgung
auszunehmen, und zwar in Nürnberg beim IMT Verfahren, während der
Entnazifizierungsverhandlung vor einem Spruchgericht in der britischen
Zone. Erst nach 1962 gelang es dem Landgericht München, Wolff wegen
seiner Mitwisserschaft an den Deportationen von Treblinka vor Gericht
zu bringen. Dulles und seine Getreuen konnten zwar diesmal den
Schuldspruch nicht verhindern, jedoch auf Strafmaß und Haftdauer
einwirken: Wolff wurde nach einer Kampagne zu seiner Begnadigung
bereits nach 5 Jahren aus „gesundheitlichen Gründen“ aus der Haft
entlassen. Er starb 1984.


