Informationen zur Zulassung und Bewerbung
| Hinweis |
Falls Sie Fragen zur Bewerbung, dem
Bewerbungsverfahren o.ä. haben,
lesen Sie bitte zunächst die FAQ's.
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Zulassungsvoraussetzung
Voraussetzung für die Zulassung im
Master-Studiengang ist ein Bachelor-Abschluss oder ein abgeschlossenes
Hochschulstudium mit ausreichenden sozialwissenschaftlichen
Methodenkenntnissen und Englischkenntnissen. Die Zulassung kann mit der
Auflage verbunden werden, Veranstaltungen aus dem Bereich der
empirischen Sozialforschung zu belegen. Mit Hilfe Ihrer
Bewerbungsunterlagen wird von uns Ihre Eignung für den Studiengang
geprüft.
Eignungskriterien
Ihre Bewerbung wird von einer Fach-Kommission nach
den folgenden Kriterien bewertet:
Persönliche fachbezogene Eignungskriterien
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- Motivation bzw. persönlicher Einsatz
- Soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
- Interkulturelle Kompetenz
- Selbstreflexives Arbeiten
- Praxiserfahrung im Bereich der Friedens- und Konfliktforschung
- Fremdsprachliche Kompetenz
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Die Bewertung erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen über
folgendes Punktesystem:
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Insgesamt können 10 Eignungspunkte erreicht werden. Als geeignet
gilt, wer 6 Punkte erreicht.
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Für die Note des absolvierten Studiums können bis zu 4 Punkte
vergeben werden. Es gilt:
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Note 1,00-1,50 => 4 Punkte
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Note 1,51-2,00 => 3 Punkte
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Note 2,01-3,00 => 2 Punkte
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Note 3,01-4,00 => 1 Punkt
-
Für die anderen o.g. fachbezogenen persönlichen Eignungskriterien
werden insgesamt zwischen 0 und 6 Punkte vergeben. Die genannten
Eignungskriterien dienen als Orientierung für die Bewertung der
Bewerbung durch die Kommission. Dabei wird nicht jedes Kriterium
einzeln, sondern die Bewerbung als ganzes bewertet.
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Wenn trotz Eignungsfeststellung keine ausreichenden Kenntnisse in
Methoden der empirischen Sozialforschung vorliegen, erfolgt die
Zulassung mit der Auflage, diese in den ersten zwei Semestern nach zu
erwerben.
Verfahrensablauf und Bewerbungstermine
Sie können sich in der
Zeit vom 1.6. bis zum
15.7. bewerben. Bewerbungen füllen Sie bitte mit Hilfe von
Uni-assist aus (
Hier finden Sie die Informationen zu den
einzelnen Schritten Ihrer Bewerbung). Uni-assist stellt uns Ihre
Unterlagen in digitalisierter Form zur Verfügung.

Eine Fachkommission bestehend aus Lehrenden des M.A. Studienprogramms
bewertet Ihre Bewerbung und prüft, ob Sie für den Studiengang geeignet
sind bzw. ob Ihr Profil zum Studiengang passt. Wir bemühen uns, Ihnen
möglichst schnell Bescheid zu geben, ob Sie zum Studiengang zugelassen
werden können. Dies wird voraussichtlich vier bis sechs Wochen nach
Ende der Bewerbungsfrist möglich sein. Das Interesse an einem Studium
des M.A. Peace and Conflict Studies ist seit seiner Gründung
kontinuierlich gestiegen. Zurzeit bewerben sich ca. 250 Studierende auf
30 Studienplätze des Masterprogramms, daher ist es besonders wichtig
sich ausreichend Zeit zu nehmen, um uns Ihre persönlichen fachbezogenen
Kenntnisse bezogen auf die Auswahlkriterien darzulegen.
Einzureichende Unterlagen
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- Nachweis über das abgeschlossene Bachelorstudium (kann nachgereicht
werden) bzw. Nachweis über mindestens 150 Leistungspunkte, sofern die
Gesamtnote zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt
- Nachweis über Kenntnisse der Methoden der empirischen
Sozialforschung durch den Nachweis der erfolgreichen
Absolvierung einer Vorlesung in Methoden und wissenschaftstheoretischen
Grundlagen der empirischen Sozialforschung, eines Seminars in
Qualitativen Methoden der Sozialforschung, eines Seminars in Grundlagen
der sozialwissenschaftlichen Statistik (Statistik I) sowie eines
Seminars in Quantitativen Methoden der Sozialforschung (Statistik II)
oder durch den Nachweis über gleichwertige
Qualifikationen im Bereich der empirischen Sozialforschung.
- Nachweis über Englischkenntnisse gemäß Niveau B 2
des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
- Für Internationale BewerberInnen: Nachweise über
Deutschkenntnisse / DSH II-Prüfung (Berechtigung zum Studium an einer
deutschen Hochschule)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Schreiben im Umfang von ca. 3 Din-A4-Seiten mit je 1800 Anschlägen,
in dem die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine persönliche fachbezogene
Eignung darlegt, die sich auf die o.g. Dimensionen bezieht.
- Ggf. Nachweise über die o.g. persönlichen fachbezogenen
Eignungsgründe
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Zusätzliches Verfahren
Die Universität kann in Abhängigkeit der Zahl der
bis zum 15. Juli eingegangenen Bewerbungen ein weiteres
Eignungsfeststellungsverfahren durchführen. Die Fristen für das
zusätzliche Verfahren gibt die Universität bis spätestens 01. September
bekannt.