Satzung
Satzung des wissenschaftlichen Zentrums für Konfliktforschungder Philipps-Universität Marburg vom 19. Februar 2007
- § 1 Rechtsstellung, Aufgaben
- Das Zentrum für Konfliktforschung ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Philipps-Universität Marburg. Im Zentrum für Konfliktforschung wirken mehrere wissenschaftliche Disziplinen zusammen.
- Das Zentrum für Konfliktforschung nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Koordination und Durchführung von Forschungsprojekten im Bereich gesellschaftlicher und internationaler Konfliktlagen
- Organisation des interdisziplinären wissenschaftlichen Diskurses zu theoretischen und empirischen Erkenntnissen der Konfliktforschung
- Entwicklung und Förderung internationaler Kontakte in Forschung und Lehre
- Personelle und inhaltliche Unterstützung des Studienangebots in der Friedens-und Konfliktforschung
- Entwicklung und Angebot von Weiterbildungsveranstaltungen
- § 2 Mitglieder
Mitglieder des Zentrums für Konfliktforschung können auf Antrag werden: Professoren, Juniorprofessoren, Privatdozenten, akademische Räte, wissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende mit einschlägigen Arbeitsgebieten sowie im Zentrum hauptamtlich tätige sonstige Mitarbeiter.
- § 3 Ausstattung des Zentrums für
Konfliktforschung
Das Zentrum finanziert sich durch- zentrale Förderung
- die für Aufgaben des Zentrums eingeworbenen oder vorhandenen Mittel der Zentrumsmitglieder
- Spenden
- § 4 Organe des Zentrums für
Konfliktforschung
Organe des Zentrums für Konfliktforschung sind- Das Direktorium
- Der Geschäftsführende Direktor
- § 5 Zusammensetzung und Wahl des Direktoriums
Dem Direktorium gehören drei Zentrumsmitglieder aus der Professorengruppe und je ein Mitglied aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder und der Studierenden (vgl. § 8 Abs. 3 HHG) an. Ein Mitglied der Gruppe der administrativ-technischen Mitarbeiter gehört dem Direktorium mit beratender Stimme an. Die Mitglieder des Direktoriums werden von den Mitgliedern ihrer Gruppen im Zentrum für die Dauer von zwei Jahren (Professoren, wissenschaftliche und administrativ-technische Mitglieder) bzw. einem Jahr (Studierende) gewählt.
- § 6 Aufgaben des Direktoriums
- Das Direktorium ist zuständig für Angelegenheiten, die für das Zentrum von grundsätzlicher Bedeutung sind (vgl. § 1, Abs. 2), soweit durch Gesetz oder die Grundordnung der Universität nichts anderes bestimmt ist.
- Zu den Aufgaben des Direktoriums gehören insbesondere:
- die Wahl des Geschäftsführenden Direktors und seines
Stellvertreters in gehemier Wahl
- der Einsatz der verfügbaren Sach- und Personalmittel
- die Entwicklung des wissenschaftlichen Programms und die Koordination von Forschungsaufgaben.
- die Wahl des Geschäftsführenden Direktors und seines
Stellvertreters in gehemier Wahl
- § 7 Wahl des Geschäftsführenden Direktors
- Das Direktorium wählt aus dem Kreis der Professoren einen
Geschäftsführenden Direktor und einen Stellvertreter für eine Amtszeit
von zwei Jahren.
- Die Wahl soll möglichst drei Monate vor Amtsantritt erfolgen; Wiederwahl ist zulässig.
- Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Präsidenten.
- Das Direktorium wählt aus dem Kreis der Professoren einen
Geschäftsführenden Direktor und einen Stellvertreter für eine Amtszeit
von zwei Jahren.
- § 8 Aufgaben und Befugnisse des Geschäftsführende
Direktors
- Der Geschäftsführende Direktor leitet und verwaltet das Zentrum für Konfliktforschung. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht der Zuständigkeit des Direktoriums zugewiesen sind. Der Geschäftsführende Direktor beruft die Sitzungen des Direktoriums ein und leitet sie. Er bereitet Beschlüsse des Direktoriums vor und sorgt für ihre Ausführung.
- Der Geschäftsführende Direktor berichtet dem Direktorium regelmäßig über alle für das Zentrum bedeutsamen Angelegenheiten, insbesondere über Entscheidungen anderer Organe der Universität, die für das Zentrum von Bedeutung sind.
- § 10 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den „Amtlichen Mitteilungen“ der Philipps-Universität in Kraft.
* Sämtliche Personalbezeichnungen in dieser Ordnung sind geschlechtsneutral zu verstehen.

