26.03.2013
Promos Reisestipendien 2013
Bewerbungsschluss 1. Mai 2013
MARA - die MArburg University Research Academy - vergibt aus Mitteln des PROMOS-Programms des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) unter Vorbehalt der Genehmigung durch den DAAD Fördermittel an Promovierende der Philipps-Universität für kurze Auslandsaufenthalte zur Teilnahme an einem Fachkurs. Die Förderung zielt auf eine Steigerung der Mobilität von Promovierenden, die entweder deutsche Staatsbürger oder Deutschen Gleichgestellte gemäß § 8 BAföG sind. Beantragt werden können länderspezifische Teilstipendienraten und Reisekostenpauschalen. Für eine Aufenthaltsdauer ab zehn Tagen wird eine halbe Teilstipendienrate vergeben, ab 19 Tagen eine volle und ab 40 Tagen bis sechs Wochen eineinhalb Teilstipendienraten. Teilförderungen (nur Teilstipendienrate oder nur Reiskostenpauschale oder nur ein Teil der Teilstipendienrate) sind möglich.
Es gelten folgende Bewerbungsvoraussetzungen:
- Gefördert werden können Promovierende der Philipps-Universität Marburg, die deutsche Staatsbürger oder Deutschen Gleichgestellte gemäß § 8 BAföG sind, deren Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt und die nach dem Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurückkehren. Sie müssen von ihrem Fachbereich zur Promotion angenommen und Mitglied eines der Graduiertenzentren der Philipps-Universität sein. Promovierende des Fachbereichs Medizin, die bereits als Studierende den Dr. med. anstreben, können ausschließlich über das Fachkursprogramm für Studierende gefördert werden.
- Gefördert werden kann die Teilnahme an Fachkursen (zehn Tage bis 6 Wochen) an Hochschulen oder wissenschaftlichen Einrichtungen im Ausland (z. B. Sommerkurse). Die Aufenthalte müssen im zweiten Halbjahr 2013 angetreten werden. Vortrags- und Kongressreisen können nicht gefördert werden; hierfür kann ein Antrag direkt beim DAAD gestellt werden.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
- Nachweis der Zulassung zur Fachkursteilnahme
- Tabellarischer Lebenslauf mit Publikationsliste
- Motivationsschreiben
- Empfehlungsschreiben einer/s Hochschullehrers/in
- Annahmeerklärung durch den Promotionsausschuss des Fachbereichs
- Nachweis über derzeitigen Stand der Sprachkenntnisse
Bewerbungen sind ab sofort bis einschließlich 1. Mai 2013
möglich. Bewerbungen erfolgen ausschließlich unter
Verwendung des Antragsformulars.
Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und die angegebenen
Unterlagen sind im pdf-Format als nicht bearbeitungsgeschützte Dateien
beizufügen. Die Entscheidung über die eingegangenen Bewerbungen trifft
eine Auswahlkommission Ende Mai 2013. Die Bewerber werden bis zum 30.
Juni 2013 informiert, ob ihr Antrag angenommen wurde oder nicht.
Für die Auswahl von Promovierenden für eine Fachkursförderung gelten folgende Auswahlkriterien:
- Zulassungsvoraussetzungen:
o Der Antrag muss vollständig unter Verwendung des Antragsformulars eingereicht sein; die angegebenen Unterlagen sind im pdf-Format als nicht bearbeitungsgeschützte Datei beigefügt; unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt!
o Die Bewerbungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein.
o Die Förderungen im PROMOS-Fachkursprogramm für Promovierende der Philipps-Universität Marburg betragen inklusive der beantragten Förderung nicht mehr als sechs Monate.
o Es besteht kein DAAD-Individualstipendium.
o Eine gleichzeitige Förderung für den Auslandsaufenthalt über ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln dient nicht dem gleichen Förderzweck (Aufenthalt und/oder Reisekosten).
o Es besteht keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das geplante Reiseziel.
- Inhaltliche Anforderungen:
o Die Zulassung zur Fachkursteilnahme liegt vor (formale Anforderung).
o Die Relevanz des Auslandsaufenthalts für und der Bezug zum Promotionsvorhaben ist gegeben (Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts).
o Aus den Bewerbungsunterlagen ergibt sich die Qualifikation des Bewerbers (leistungsbezogenes Kriterium).
o Die für den Auslandsaufenthalt notwendigen Sprachkenntnisse sind vorhanden.
Die Auswahl erfolgt diskriminierungsfrei und ausschließlich nach
sachlichen Gesichtspunkten.
Weiterhin ist zu beachten, dass entgeltliche Tätigkeiten während des Bezugs der PROMOS-Förderung von der Hochschule zu genehmigen sind. Der Zweck des Aufenthalts darf hier nicht gefährdet sein.
Nachfragen sind zu richten an:
MARA - MArburg University Research
Academy
Dr. Claudia Kissling
Deutschhausstraße 11-13
35032 Marburg
Tel.: 06421 – 28 26141
E-Mail: claudia.kissling@uni-marburg.de


