18.03.2013
Ausschreibung Universitätsstiftung Marburg
Einsendeschluss 30.04.2013
Die Universitätsstiftung fördert Forschung und Lehre an der Philipps-Universität Marburg. Sie konzentriert sich insbesondere auf die Förderung bedürftiger und befähigter Studierender, auf die Beteiligung an Druckkosten für Dissertationen, die Unterstützung von wissenschaftlichen Veranstaltungen sowie von promovierten Nachwuchswissenschaftlern/innen. Die Projekte sollen einen Bedarf von mindestens 1.500 Euro haben und nicht oder nicht ausreichend aus anderen öffentlichen oder privaten Mitteln gefördert werden können. Im Falle einer Bewilligung kann bis zu 25% des gewährten Zuschusses für Bewirtung und Ähnliches aufgewendet werden. Für die Einzelheiten ist die Bewirtungsrichtlinie der Philipps-Universität Marburg zu beachten.
Antragsberechtigt sind Mitglieder der Philipps-Universität Marburg mit Ausnahme des Fachbereichs Medizin. Anträge sind bei den Dekanaten der Fachbereiche bzw. bei den Direktorien der Wissenschaftlichen Zentren einzureichen. Diese können jeweils nur einen Antrag an die Präsidentin der Philipps-Universität (z. Hd. Dr. Felicitas Riedel) weiterleiten.
In der nächsten Runde sind die Anträge bis zum 30.04.2013 einzureichen. Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise zur Antragstellung, zu den Antragsvoraussetzungen, zum Verfahren, den einzureichenden Unterlagen und zu den Einreichungsfristen der aktuellen Ausschreibung.


