Reisekostenbeihilfen
Das Graduiertenzentrum Geistes- und Sozialwissenschaften vergibt i. d. R. zweimal pro Jahr Reisekostenbeihilfen für seine promovierenden Mitglieder. Üblicherweise liegen die Ausschreibungstermine Anfang Januar mit Einsendeschluss gegen Ende Januar sowie Anfang Juni mit Einsendeschluss gegen Ende Juni. Für beide Ausschreibungen gilt, dass die Reise im Genehmigungsjahr bzw. bis zum 31. Januar des Folgejahres angetreten und abgeschlossen sein muss.
Die Reisen sollten im Zusammenhang mit der jeweiligen Dissertation stehen.Eine Reisekostenbeihilfe ist möglich bei
A) Auslandsreisen:
- Reisen zu Tagungen (nur mit eigenem Beitrag)
- Reisen zur Kooperation mit Wissenschaftlern/innen
- Feldforschungen (Archiv, Bibliothek, Monumente etc.)
B) Inlandsreisen:
- Reisen zu Tagungen (nur mit eigenem Vortrag)
Sollten Sie bereits zwei Reisekostenbeihilfen des Graduiertenzentrums in vergangenen Ausschreibungsverfahren in Anspruch genommen haben, ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
Die Reise darf außerdem von keiner anderen Stelle bezuschusst werden bzw. die Bezuschussung durch eine andere Stelle darf nicht möglich sein. Sollten Sie einen Antrag auf Reisekostenbeihilfe bei einer anderen Stelle gestellt haben bzw. stellen können, ist grundsätzlich ein Nachweis der Antragstellung zu erbringen. Wenn die Zu- oder Absage einer anderen Bewilligungsstelle noch aussteht, kann ggf. - soweit die anderen Voraussetzungen vorliegen - eine Bewilligung durch das Graduiertenzentrum unter dem Vorbehalt der Absage einer anderweitigen Förderung erfolgen. Stipendiaten/innen der Begabtenförderungswerke bitten wir, sich bei ihrem Begabtenförderungswerk zu erkundigen, ob sie Reisekostenpauschalen und/oder Auslandszuschläge für Reisen ins Ausland beantragen können. Für eine Antragstellung beim Graduiertenzentrum ist eine schriftliche Ablehnung des Begabtenförderungswerkes notwendig.
Besondere Regelungen gelten für die
Möglichkeit der Finanzierung von Auslandsaufenthalten über
DAAD-Programme: Soweit ein passendes DAAD-Programm besteht (s. vor
allem das
Kongress- und Vortragsreisenprogramm des DAAD sowie das
Programm für Kurzstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden),
wird erwartet, dass zunächst eine Bewerbung beim DAAD gestellt wird;
hierfür ist ein Nachweis zu erbringen. Bitte beachten Sie, dass das
persönliche Verpassen einer Antragsfrist beim DAAD vom
Graduiertenzentrum nicht als Bewerbungsgrund anerkannt werden kann -
die Antragsberechtigung erlischt damit.
Hinweis: In einigen Programmen des DAAD können bestimmte
Bewerbungsunterlagen, z. B. die Bestätigung der Vortragsannahme, der
Nachweis über die Höhe der Tagungsgebühr oder die Stellungnahme des/r
Betreuers/in nachgereicht werden, so dass ein Antrag zunächst auch ohne
diese Unterlagen erfolgen kann. Bitte prüfen Sie die jeweiligen
Bedingungen des DAAD genau, bevor Sie zu dem Schluss kommen, dass eine
Antragstellung für sie nicht möglich ist.
Im Rahmen der Reisekostenbeihilfen des Graduiertenzentrums können Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Kosten, z. B. eine Tagungsgebühr, nach tatsächlichen Kosten gefördert werden. Verpflegungskosten, inklusive Tagegelder, sowie Kosten für Bücher werden vom Graduiertenzentrum nicht übernommen. Gefördert wird außerdem nur eine Reise pro Person. Reisen vom Ausland nach Deutschland sind nicht förderfähig.
Bewerbungen sind nur auf aktuelle Ausschreibungen möglich. Bitte entnehmen Sie die genaue Antragsfrist, die einzureichenden Unterlagen, das Einreichungsverfahren und alle weiteren Informationen der jeweils aktuellen Ausschreibung.
Bitte beachten Sie, dass die Planung und Durchführung Ihrer Reise nicht über das Graduiertenzentrum, sondern über den für Sie zuständigen Fachbereich erfolgt. Die gilt ggf. auch für das Stellen eines Dienstreiseantrags.
Kontakt
Dr. Claudia KisslingGraduiertenzentrum Geistes- und Sozialwissenschaften/MARA
Geschäftsführung
Tel.: 06421 28 26141
claudia.kissling@uni-marburg.de


