Universitätseinheitliche Regelung zur Ausstellung von Sprachzertifikaten
Prüfungen für Sprachzertifikate, wie sie für Bewerbungen für Studiengänge, Praktika im Ausland oder Stipendien benötigt werden, können im Sprachenzentrum durchgeführt werden. Am Sprachenzentrum werden internationale und standartisierte Tests wie TOEFL, IELTS, telc oder Cambridge ESOL und Business nicht angeboten. Gehen Sie zu der Homepage des jeweiligen Tests für Informationen zur Anmeldung und Durchführung.
Was ist zu tun
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Falls Sie zum Studium oder für ein Praktikum ins Ausland gehen möchten und ein Sprachzertifikat benötigen, bringen Sie das für Ihr Austauschprogramm/Organisation erforderliche Formular zum Sprachtest bitte mit.
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Falls Sie den Sprachnachweis für eine Bachelor-, Masterbewerbung oder andere Zwecke benötigen, bekommen Sie das Formular im Sprachenzentrum. Die Prüfung bleibt für alle Zwecke gleich.
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Ab sofort können Sie sich hier für das Sprachzertifikat anmelden. Bitte suchen Sie sich einen freien Termin aus (Achtung! Bei kurzfristigen Sonderterminen müssen Sie 10 Euro Mehrkosten zahlen) und tragen Sie dann die notwendigen Daten ein. Bitte vergessen Sie nicht, auch Ihre E-Mailadresse anzugeben! Bei Problemen melden Sie sich bitte bei der Koordinatorin für Englisch Dr. Fabienne Quennet
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Die Prüfung selbst dauert ca. 60 Minuten. Sie erhalten einen Lese- oder Hörtext mit einer dazu gehörigen Schreibaufgabe. Am Ende steht eine ca. 10-minütige Unterhaltung über den Inhalt des Texts und ihr Studienfach, bzw. Fachinteresse (in der Regel wird die Unterhaltung mit einem anderen Sprachzertikat Prüfling durchgeführt).
- Sie können sich darauf vorbereiten, indem Sie englische Zeitungsartikel (zum Beispiel aus The Guardian, The New York Times oder Spiegel Online englische Version) lesen und sie schriftlich zusammenfassen.
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Im Anschluss an die Prüfung füllt der Lehrbeauftragte das Sprachzertifikate aus und versieht es mit einem Stempel.
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Die Gebühr beträgt 20,00 EUR; die Einzugsermächtigungen füllen Sie bei der Online Anmeldung aus. Dieser Betrag wird vom Dezernat für Europäische Bildungsprogramme zurück erstattet, sofern das Auslandsvorhaben im Rahmen eines EU-Programms (LLP-Erasmus oder Leonardo) steht.

