Informationen zu Beiträgen und Gebühren
Wer sich einschreiben will oder bereits eingeschrieben ist und im nächsten Semester das Studium an der Philipps-Universität Marburg fortsetzen will (Rückmeldung), muss einen so genannten Semesterbeitrag entrichten, dessen Zusammensetzung sich aus der nachfolgenden Tabelle ergibt. Gebühren werden u.a. für die Ausstellung von Zweitschriften und für Gasthörer erhoben (siehe unten).
Dies ist der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2013:
Der Semesterbeitrag SoSe 2013 setzt sich wie folgt zusammen:
| Beitrag für Studentenwerk |
73,00 |
| Beitrag für Studentenschaft |
8,70 |
| Semesterticket inkl. IC/EC-Zuschlag * |
138,39 |
| Verwaltungskostenbeitrag ** |
50,00 |
| Gesamtbetrag |
270,09 |
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Für die Internetfreischaltung wird ab dem WS 2007/08 keine Gebühr mehr erhoben. Alle Studierenden erhalten einen kostenfreien Zugang. |
|
| * |
Anteile: Semesterticket RMV: 110,00; Semesterticket NVV: 8,75; DB: 19,64. Zusatzinformation zur Gültigkeit des Semestertickets durch den AStA: "Das Ticket gilt im Nahverkehr (RMV mit Übergangstarifgebiet zum VRN und im NVV) bereits ab 1. März für ein Sommersemester und ab 1. September für ein Wintersemester, also einen Monat vor Semesterbeginn. Im Fernverkehr (IC und EC) konnte diese Verbesserung leider nicht erreicht werden. Hier gilt das Ticket immer erst ab dem ersten Tag des Semesters (zu einem SoSe also zum 1. April und zu einem WiSe zum 1. Oktober)." Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des AStA: http://www.asta-marburg.de/tiki-index.php?page=Semesterticket&highlight=semesterticket |
| ** | Der Verwaltungskostenbeitrag wird für die Leistungen bei der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung und Exmatrikulation, bei der allgemeinen Studienberatung sowie für die Leistungen der Auslandsämter und bei der Vermittlung von Praktika erhoben. Er regelt sich nach § 56 des "Hessischen Hochschulgesetzes - HHG", das Sie über die Seite "Rechtsgrundlagen" einsehen können. |
Auf dem Überweisungsvordruck für die Rückmeldung ist
die Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres Namens unbedingt
erforderlich!
Neueinschreiber geben bitte als Verwendungszweck Namen und Vornamen
an.
Ausländischen Studierenden kann der
Verwaltungskostenbeitrag erlassen werden, wenn in zwischenstaatlichen
oder übernationalen Abkommen und in Hochschulvereinbarungen
Abgabenfreiheit garantiert ist. Dies betrifft Studierende, die
im Rahmen von Austauschprogrammen in Marburg studieren.
Sie bezahlen einen um 50 Euro (= Verwaltungskostenbeitrag)
ermäßigten Beitrag .
Bankverbindung der Philipps-Universität: Konto-Nr. 25810 (BLZ 533
500 00) bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf;
für Überweisungen aus dem Ausland: IBAN: DE 14 5335 0000 0000025810,
SWIFT-BIC; HELADEF1MAR.
Hinweise:
- Die Stadt Marburg gibt den Studierenden ein einmaliges Geldgeschenk in Höhe von 100.- Euro, die ab August 2004 erstmals ihren Erstwohnsitz in Marburg nehmen. Die bisherige Erstattung des Semesterticketzuschusses entfällt. Weitere Informationen über Magistrat der Stadt Marburg, Stadtbüro, Frauenbergstraße 35, 35039 Marburg (Telefon 201 801).
- Bei verspäteter Immatrikulation oder Rückmeldung (siehe Zeittafel) ist zudem eine Säumnisgebühr (siehe unten) zu entrichten.
Gebühren nach der Hessischen Verwaltungskostenordnung
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums
für Wissenschaft und Kunst vom 18. November 2009 (GVBl. I. S.
446).
- Verwaltungskostenordnung (HMWK)
| Ausstellen einer Zweitschrift: | ||
| des Studierendenausweises oder Gasthörerscheins | 30,00 | |
| des Stammdatenblattes | 25,00 | |
| eines Hochschulabschlusszeugnisses oder einer Diplom- oder Graduierungsurkunde | 50,00 | |
| Säumnisgebühr bei: | ||
| verspätet beantragter Immatrikulation oder bei verspäteter Rückmeldung | 30,00 | |
| Studiengebühr für eine Gasthörerin oder einen Gasthörer | 100,00 |
Hinweis:
- Bei Erhalt eines Zulassungs- oder eines Ablehnungsbescheides für einen zulassungsbeschränkten Studiengang entfällt eine Säumnisgebühr.
Weiterführende Links:

