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Studienfachwechsel

Für diejenigen, die an einen Studienfachwechsel denken, ist es ratsam, zunächst mit der ZAS, der Zentralen Arbeitsstelle für Studienorientierung und -beratung, Kontakt aufzunehmen. Auch sollte man eine Beratung durch das Sozialreferat (des AStA und/ oder des Studentenwerks) und ggf. des BAFöG-Amtes in Anspruch nehmen, wenn man BAFöG empfängt oder noch empfangen möchte, da ein Studienfachwechsel evtl. einen (weiteren) Bezug von BAFöG verhindert.

Für die Umschreibung bei einem Fachwechsel ist das Studierendensekretariat zuständig. Insbesondere sind Fragen der Anrechnung schon erbrachter Studienleistungen zu klären, wenn z.B. zwischen verschiedenen Studiengangsformen gewechselt wird wie z.B. vom Magister- zum Bachelor-Studiengang, vom Lehramts-Teilstudiengang in den Diplom- oder BA/MA-Studiengang etc. Diese Fragen können zuerst in der ZAS, der Allgemeinen Studienberatung, besprochen werden. Für die eigentliche Anrechung bereits erbrachter Studienleistungen sind die Studienfachberater der jeweiligen Fachbereiche zuständig.

Zuletzt aktualisiert: 07.12.2011 · Michael Boßhammer

 
 
 
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