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FAQ Formalitäten
Wird mir der Semesterbeitrag zurück überwiesen, falls ich meine Einschreibung oder Rückmeldung zurücknehme?
Wenn Sie sich bereits zurück gemeldet haben und nachträglich innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn (vgl. Link Semestertermine) exmatrikulieren möchten, wird der Semesterbeitrag bis auf 30 EUR zurück gezahlt. Verwenden Sie hierfür das unten verlinkte Exmatrikulationsformular.
Bei Rücktritt von der Einschreibung innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn (vgl. Link Semestertermine) erhalten Sie bis auf 30 EUR (verwaltungskostenbeitrag) den Semesterbeitrag zurück. Verwenden Sie hierfür das unten verlinkte Formular "Rücktritt von der Einschreibung".
Postalisch sind in beiden Fällen die ausgestellten
Studienbescheinigungen, Stammdatenblatt und Studienausweis beizufügen -
sonst erfolgt keine Rückzahlung!
Für die Erstattung der bezahlten Beiträge teilen Sie bitte Ihre
Bankverbindung mit.
Weiterführende Links:
- zum Thema "Semestertermine"
- Download Formular "Rücktritt von der Einschreibung" (PDF;38 KB)
- Download Formular "Exmatrikulationsantrag" (PDF; 38 KB)


Wie lautet die Post-Adresse des Studierendensekretariats?