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FAQ Formalitäten
Warum sollte ich mich eigentlich "ordentlich" exmatrikulieren?
Wenn Sie sich nicht für das nächste Semester zurück melden (z.B. indem Sie den Semesterbeitrag nicht in der angegebenen Frist überweisen), werden Sie von "Amts wegen" exmatrikuliert. Sie erhalten keine Exmatrikulationsbescheinigung, auf der die Dauer Ihres Studiums und Ihr Abschluss zu finden ist - Daten, die Ihre Rentenversicherung benötigt sowie auch für eine Bewerbung an einer anderen Uni unabdingbar sind. Im Nachhinein ist eine Exmatrikulationsbescheinigung nur sehr umständlich zu erhalten. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit Hilfe des unten angegebenen Formulars formgerecht zu exmatrikulieren, statt einfach nur die Zahlung des Semesterbeitrags wegzulassen.
Bitte beachten Sie zusätzlich, dass wir im Falle einer Exmatrikulation von Amts wegen Ihrer Krankenkasse dies nicht melden. Sie müssen in diesem Falle also selbst der Krankenkasse mitteilen, dass Sie nicht mehr studieren (dies entfällt für Privatversicherte)!


Wie lautet die Post-Adresse des Studierendensekretariats?