Direkt zum Inhalt
 
 
Bannergrafik (Univ.)
 
  Startseite  
 
Sie sind hier:» Universität » Studium » Studienformalitäten » FAQ Formalitäten
  • Print this page

Alle Fragen zeigen
Antworten zeigen

FAQ Formalitäten

Häufig gestellte Fragen zu Studienformalitäten

Ich habe den Semesterbeitrag erst wenige Tage vor Fristende überweisen können - reicht das noch?

Haben Sie die Überweisung per Online-Banking spätestens am letzten Tag der regulären Frist durchgeführt, erreicht uns der Beitrag fristgerecht.
Haben Sie eine andere Zahlungsart gewählt, können wir leider nicht vorhersagen, wie viel Zeit die Post und Ihre Bank für die Überweisung benötigt. Der Beitrag muss bei uns zum Fristende auf dem Konto eingegangen sein. Trifft er nach dem regulären Fristende ein, wird leider eine Säumnisgebühr von 30 Euro fällig. Wir raten Ihnen, zunächst abzuwarten. Haben Sie bis zum 17. März von uns noch keine Post erhalten, ist dies ein Hinweis darauf, dass Ihr Semesterbeitrag zu spät bei uns eingegangen ist. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte zunächst telefonisch an unser Studientelefon "stud-i-fon" (Link siehe unten).

Weiterführende Links

Zuletzt aktualisiert: 17.06.2010 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

URL dieser Seite: http://www.uni-marburg.de/studium/formalia/faq/view

Impressum