Alle Fragen zeigen
Antworten zeigen
FAQ Formalitäten
Wann muss ich den Antrag auf Beurlaubung stellen?
Der Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist mit
einem Vordruck, der im Internet abrufbar oder im Studentensekretariat
(Biegenstraße 10) erhältlich ist, (bei vorhersehbaren Gründen) zu
beantragen. Bei einer Erkrankung (nicht vorhersehbarer Grund) kann die
Beurlaubung auch während des Semesters beantragt werden. Unterlagen zur
Begründung der Beurlaubung sind beizufügen. Die Unterlagen können mit
der Post eingereicht oder persönlich im Studentensekretariat vorgelegt
werden.
Es ist sinnvoll, den Urlaubsantrag vor der Überweisung des
Semesterbeitrages einzureichen, weil Sie sonst für das bisherige
Studium zurückgemeldet werden. Bedenken Sie jedoch, dass das
Einreichen eines Urlaubsantrages nicht zur Verlängerung der
Rückmeldefrist führt (dies gilt sowohl für die regulräre Frist, als
auch für die Nachfrist).
Weiterführende Links:
- mehr Informationen zum Thema "Beurlaubung"
- Adresse und Lageplan des Studierendensekretariats


Wie lautet die Post-Adresse des Studierendensekretariats?