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FAQ Formalitäten
Wie lautet die Post-Adresse des Studierendensekretariats?
Post-Adresse:
Biegenstraße 10
35032 Marburg
Fax und e-mail:
Fax: 06421 - 282 2020
e-mail: studierendensekretariat@verwaltung.uni-marburg.de
Wie hoch ist der Semesterbeitrag zum kommenden Semester?
Zu beachten ist, dass sich dieser Beitrag fast zu jedem
Semester ändert. Rechtzeitig vor der Einschreibung oder Rückmeldung
steht jedoch der aktuelle Betrag fest und wird auch in den
Informationen zur Einschreibung, in den Fachbereichen, im Internet und
in den Medien bekannt gegeben. Über die genaue Höhe des
Semesterbeitrags für das anstehende Semester informiert die Webseite
"Semesterbeitrag", die unten verlinkt ist.
Weiterführende Links:
- zum Thema "Semesterbeitrag"
- zum Thema "Rückmeldung"
- zum Thema "Semestertermine"
Wird mir der Semesterbeitrag zurück überwiesen, falls ich meine Einschreibung oder Rückmeldung zurücknehme?
Wenn Sie sich bereits zurück gemeldet haben und nachträglich innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn (vgl. Link Semestertermine) exmatrikulieren möchten, wird der Semesterbeitrag bis auf 30 EUR zurück gezahlt. Verwenden Sie hierfür das unten verlinkte Exmatrikulationsformular.
Bei Rücktritt von der Einschreibung innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn (vgl. Link Semestertermine) erhalten Sie bis auf 30 EUR (verwaltungskostenbeitrag) den Semesterbeitrag zurück. Verwenden Sie hierfür das unten verlinkte Formular "Rücktritt von der Einschreibung".
Postalisch sind in beiden Fällen die ausgestellten
Studienbescheinigungen, Stammdatenblatt und Studienausweis beizufügen -
sonst erfolgt keine Rückzahlung!
Für die Erstattung der bezahlten Beiträge teilen Sie bitte Ihre
Bankverbindung mit.
Weiterführende Links:
- zum Thema "Semestertermine"
- Download Formular "Rücktritt von der Einschreibung" (PDF;38 KB)
- Download Formular "Exmatrikulationsantrag" (PDF; 38 KB)
Was ist ein Zweitstudium und was eine Zweiteinschreibung?
Ein Zweitstudium setzt einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss
voraus. Es wird oft verwechselt mit einer Zweiteinschreibung. Bei einer
Zweiteinschreibung ist man gleichzeitig für zwei Studiengänge
immatrikuliert.
Wie melde ich mich zurück?
Überweisen Sie bitte den Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefrist. Für die Überweisung benutzen Sie bitte das Überweisungsformular, dass Ihnen bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung zum letzten Semester ausgehändigt wurde. Auf diesem Vordruck ist bereits Ihre Matrikel-Nummer sowie die Rückmeldefrist vermerkt.
Wenn Sie den Vordruck nicht verwenden möchten oder können (z.B. bei Online-Überweisung), müssen Sie den Überweisungsträger/ Überweisungsformular wie folgt ausfüllen:
- Empfänger: Philipps-Universität Marburg
- Konto: 25 810
- BLZ: 533 500 00
- Betrag: der Semesterbeitrag, entsprechend der Höhe, wie Sie über den Link "Semesterbeitrag" unten in Erfahrung bringen können!
- Kreditinstitut: Sparkasse Marburg Biedenkopf
- Verwendungszweck: Ihre Matrikel-Nummer (WICHTIG! Ohne korrekte Matrikelnummer kann Ihnen der eingegangene Betrag nicht zugeordnet werden!)
Nach Eingang des Semesterbeitrages erhalten Sie die
Rückmeldebestätigung (Stammdatenblatt, Studien- und
Semesterbescheinigungen und den Studentenausweis / Semesterticket)
unaufgefordert zugesandt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht
erforderlich.
weiterführende Links:
- zum Thema "Rückmeldung"
- zum Thema "Semesterbeitrag"
Wann muss ich den Antrag auf Beurlaubung stellen?
Der Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist mit
einem Vordruck, der im Internet abrufbar oder im Studentensekretariat
(Biegenstraße 10) erhältlich ist, (bei vorhersehbaren Gründen) zu
beantragen. Bei einer Erkrankung (nicht vorhersehbarer Grund) kann die
Beurlaubung auch während des Semesters beantragt werden. Unterlagen zur
Begründung der Beurlaubung sind beizufügen. Die Unterlagen können mit
der Post eingereicht oder persönlich im Studentensekretariat vorgelegt
werden.
Es ist sinnvoll, den Urlaubsantrag vor der Überweisung des
Semesterbeitrages einzureichen, weil Sie sonst für das bisherige
Studium zurückgemeldet werden. Bedenken Sie jedoch, dass das
Einreichen eines Urlaubsantrages nicht zur Verlängerung der
Rückmeldefrist führt (dies gilt sowohl für die regulräre Frist, als
auch für die Nachfrist).
Weiterführende Links:
- mehr Informationen zum Thema "Beurlaubung"
- Adresse und Lageplan des Studierendensekretariats
Ich habe den Semesterbeitrag überwiesen, aber immer noch keine Semesterunterlagen erhalten - wie kommt das?
Grundsätzlich gilt: Im Regelfall sollten Sie Ihre Unterlagen ca. 3 Wochen nach Überweisung des Semesterbeitrages erhalten haben. Ist dies nicht der Fall, prüfen Sie bitte zunächst Folgendes anhand Ihres Überweisungsbelegs oder Kontoauszugs:
-
Haben Sie die Matrikelnummer nicht angegeben? Oder eine falsche?
Melden Sie sich in diesem Fall bitte bei Frau Gnau (Tel. 06421/ 28-26049) Halten Sie für das Telefonat bitte Ihre Überweisungsdaten (Tag der Überweisung laut Kontoauszug etc.) bereit.
-
Haben Sie den korrekten Beitrag überwiesen?
Vergleichen Sie hierzu die Angabe zum Betrag auf unserer Webseite "Rückmeldung" mit dem Betrag, der auf Ihrem Kontoauszug angegeben ist. Haben Sie zu wenig überwiesen, dann müssen Sie mit Angabe Ihrer Matrikelnummer den Fehlbetrag schnellstmöglich nachüberweisen. Beachten Sie hierzu: Findet diese Nachüberweisung in der Nachfrist (vgl. Sie bitte hierzu die Infos auf unserer Seite "Rückmeldung") statt, fällt in Ihrem Fall keine Säumnisgebühr an. Jedoch müssen Sie sich in diesem Fall zusätzlich telefonisch oder persönlich im Studierendensekretariat melden, damit Ihre Rückmeldung auch korrekt ausgeführt wird. Bitte besuchen Sie uns hierzu im Studierendensekretariat (Öffnungszeiten und Lageplan) oder rufen Sie uns über die 06421/28-22222 montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, sowie von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr an.
-
Sie haben den korrekten Betrag überwiesen und die Matrikelnummer ist auch mit angegeben?
Möglicherweise sind Ihre Unterlagen bereits gedruckt worden, aber noch nicht verschickt. Hier kann es manchmal zu einer gringen Verzögerung von wenigen Tagen kommen. Sollte der Tag, an dem Ihre Bank die Überweisung vorgenommen hat aber schon länger als zwei Wochen zurück liegen, dann könnte es sein, dass es Probleme mit Ihrer Postadresse gegeben hat. Sollten Sie dem Studierendensekretariat zum Beispiel eine Heimatadresse genannt haben, die von Ihrer Studienadresse abweicht, sind Ihre Unterlagen wahrscheinlich an Ihre Heimatadresse gesendet worden. Bei vielen Studierenden ist diese Heimatadresse die Adresse der Eltern. Prüfen Sie bitte, ob dort vielleicht Ihre Semesterunterlagen eingetroffen sind. Ist dies nicht der Fall, gibt es verschiedene andere Fehlerquellen, die aber nur telefonisch oder persönlich überprüft werden können. Bitte besuchen Sie uns hierzu im Studierendensekretariat (Öffnungszeiten und Lageplan) oder rufen Sie uns über die 06421/28-22222 montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, sowie von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr an.
Haben Sie auf Ihrer Überweisung zur Rückmeldung die Matrikelnummer nicht angegeben? Oder eine falsche?
Melden Sie sich in diesem Fall bitte bei Frau Gnau (Tel.06421/
28-26049). Halten Sie für das Telefonat bitte Ihre Überweisungsdaten
(Tag der Überweisung laut Kontoauszug etc.) bereit.
Ich habe den Überweisungsvordruck nicht mehr - wie kann ich mich nun zurück melden?
Das ist kein Problem. Wenn Sie den Vordruck nicht verwenden möchten oder können (z.B. bei Online-Überweisung), müssen Sie den Überweisungsträger/ Überweisungsformular wie folgt ausfüllen:
- Empfänger: Philipps-Universität Marburg
- Konto: 25 810
- BLZ: 533 500 00
- Betrag: der Semesterbeitrag, entsprechend der Höhe, wie Sie über den Link "Semesterbeitrag" unten in Erfahrung bringen können!
- Kreditinstitut: Sparkasse Marburg Biedenkopf
- Verwendungszweck: Ihre Matrikel-Nummer (WICHTIG! Ohne korrekte Matrikelnummer kann Ihnen der eingegangene Betrag nicht zugeordnet werden!)
Nach Eingang des Semesterbeitrages erhalten Sie die
Rückmeldebestätigung (Stammdatenblatt, Studien- und
Semesterbescheinigungen und den Studentenausweis / Semesterticket)
unaufgefordert zugesandt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht
erforderlich.
weiterführende Links:
- zum Thema "Rückmeldung"
- zum Thema "Semesterbeitrag"
Kann ich den Semesterbeitrag auch im Studierendensekretariat bar bezahlen?
Der Semesterbeitrag kann leider nicht bar entgegengenommen werden. Bitte überweisen Sie den Betrag oder zahlen Sie das Geld bei einer Bank ein. Bitte beachten Sie, dass Banken für eine Bareinzahlung oft zusätzliche Gebühren erheben.
Weiterführende Links:
- zum Thema "Rückmeldung"
- zum Thema "Semesterbeitrag"
- zum Thema "Semestertermine"
Ich habe festgestellt, dass ich zwar zur Rückmeldung der Uni Geld überwiesen habe, aber nicht in der Höhe des aktuellen Semesterbeitrags - was kann ich nun machen?
Haben Sie innerhalb der regulären Rückmeldefrist zu wenig überwiesen,
dann müssen Sie mit Angabe Ihrer Matrikelnummer den Fehlbetrag
schnellstmöglich nachüberweisen. Beachten Sie hierzu: Findet diese
Nachüberweisung in der Nachfrist (vgl. Sie bitte hierzu die Infos auf
unserer Seite "Rückmeldung") statt, fällt in Ihrem Fall
keine Säumnisgebühr an. Jedoch müssen Sie sich in diesem
Fall zusätzlich telefonisch oder persönlich im
Studierendensekretariat melden, damit Ihre Rückmeldung auch
korrekt ausgeführt wird. Bitte besuchen Sie uns hierzu im
Studierendensekretariat (Öffnungszeiten und
Lageplan) oder rufen Sie uns über die 06421/28-22222 montags
bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, sowie von 13.30 Uhr bis 15.30
Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr an.
Warum sollte ich mich eigentlich "ordentlich" exmatrikulieren?
Wenn Sie sich nicht für das nächste Semester zurück melden (z.B. indem Sie den Semesterbeitrag nicht in der angegebenen Frist überweisen), werden Sie von "Amts wegen" exmatrikuliert. Sie erhalten keine Exmatrikulationsbescheinigung, auf der die Dauer Ihres Studiums und Ihr Abschluss zu finden ist - Daten, die Ihre Rentenversicherung benötigt sowie auch für eine Bewerbung an einer anderen Uni unabdingbar sind. Im Nachhinein ist eine Exmatrikulationsbescheinigung nur sehr umständlich zu erhalten. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit Hilfe des unten angegebenen Formulars formgerecht zu exmatrikulieren, statt einfach nur die Zahlung des Semesterbeitrags wegzulassen.
Bitte beachten Sie zusätzlich, dass wir im Falle einer Exmatrikulation von Amts wegen Ihrer Krankenkasse dies nicht melden. Sie müssen in diesem Falle also selbst der Krankenkasse mitteilen, dass Sie nicht mehr studieren (dies entfällt für Privatversicherte)!
Weiterführende Links:
Ich habe meinen Studienausweis/Stammdatenblatt verloren - kann mir der nochmal neu ausgestellt werden?
Ja. Allerdings ist dies mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden. So kostet der Erneute Ausdruck Ihres Studienausweises 30 EUR, der Ausdruck Ihres Stammdatenblattes 25 EUR. Bitte beachten Sie, dass Sie nur für die Prüfungsanmeldung im Fach Jura ein Stammdatenblatt benötigen. Alle anderen Fachbereiche benötigen nur eine kostenfreie Studienbescheinigung, die Sie ebenfalls im Studierendensekretariat anfordern können.
Verfahren
Überweisen Sie den jeweiligen Betrag auf folgendes Konto:
Sparkasse Marburg-Biedenkopf Konto 108 , BLZ 533 500 00
- Bei einer Onlineüberweisung > Ausdruck der Auftragsbestätigung
- Bei einer Überweisung per Überweisungsträger > Kopie des Überweisungsträgers oder Kontoauszug
- Bei einer Bareinzahlung in Ihrer Bank > Einzahlungsbeleg
Diesen Beleg senden Sie zusammen mit dem ausgefüllten Formular "Antrag auf Erstellung einer Zweitschrift" (Link siehe unten) an folgende Adresse:
Philipps-Universität Marburg
Studierendensekretariat
35032 Marburg
Ist Ihnen der Postweg zu langsam, können Sie auch persönlich bei zu uns kommen. Die Adresse, Lageplan und Öffnungszeiten des Studierendensekretariats finden Sie über den Link unten. Bitte beachten Sie, dass Ihre Papiere nur dann auch ausgedruckt werden, wenn Sie die Überweisung der Gebühren auch nachweisen können!
Weiterführende Links:
Ein Freund soll für mich eine Studienformalität erledigen, dazu braucht er eine Vollmacht von mir – was muss diese enthalten?
Ihr Name, der Name der Person, die Sie vertreten soll und Ihre
Unterschrift. Fertig.
Ich habe den Semesterbeitrag erst wenige Tage vor Fristende überweisen können - reicht das noch?
Haben Sie die Überweisung per Online-Banking spätestens am letzten
Tag der regulären Frist durchgeführt, erreicht uns der Beitrag
fristgerecht.
Haben Sie eine andere Zahlungsart gewählt, können wir leider nicht
vorhersagen, wie viel Zeit die Post und Ihre Bank für die
Überweisung benötigt. Der Beitrag muss bei uns zum Fristende auf dem
Konto eingegangen sein. Trifft er nach dem regulären Fristende ein,
wird leider eine Säumnisgebühr von 30 Euro fällig. Wir raten Ihnen,
zunächst abzuwarten. Haben Sie bis zum 17. März von uns noch keine Post
erhalten, ist dies ein Hinweis darauf, dass Ihr Semesterbeitrag zu spät
bei uns eingegangen ist. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte zunächst
telefonisch an unser Studientelefon "stud-i-fon" (Link siehe
unten).
Weiterführende Links
Ich habe mich bisher nicht zurück gemeldet - heute ist der letzte Tag der regulären Frist! Sollte ich die Säumnisgebühr zum Semesterbeitrag gleich mit überweisen?
Überweisen Sie Ihren Semesterbeitrag per Online-Banking am letzten Tag der Frist, ist keine Säumnisgebühr zu zahlen.
Möchten Sie Ihre Rückmeldung allerdings per Papier-Überweisungsträger auf dem Postweg vornehmen, müssen Sie bereits die 30 Euro Säumnisgebühr mit berücksichtigen.
Wollen Sie ganz sicher gehen, dass Ihre Rückmeldung noch innerhalb der regulären Frist erfolgt (also auf keinen Fall eine Säumnisgebühr fällig wird) und Ihnen ist keine Überweisung per Online-Banking möglich, dann können Sie den Semesterbeitrag in Marburg bei der Sparkasse auch bar einzahlen (Achtung: die Bank verlangt hierfür eine zusätzliche Gebühr!). Der Beitrag wird am Tag der Einzahlung unserem Konto gutgeschrieben und kann von daher für das Sommersemester 2010 auch noch am 24.02.2010 erfolgen.
Weiterführende Links:
Kann ich mich auch nach dem Ende der regulären Rückmeldefrist formgerecht exmatrikulieren lassen?
Ja, Sie können sich per Antrag bis zum Vorlesungsbeginn des neuen Semesters formgerecht mit Hilfe des Antrags exmatrikulieren lassen.
Weiterführende Links
Sie haben Ihre Frage nicht gefunden oder diese wurde nicht ausreichend beantwortet?
Sollten Sie Ihre Frage nicht gefunden haben oder ist Ihre Frage nicht ausreichend beantwortet worden sein, wenden Sie sich bitte telefonisch, per E-Mail oder persönlich an unser Beratungsteam:

