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Rückmeldung zum Sommersemester 2013

Eingeschriebene Studierende, die ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich zurückmelden.

Wie melde ich mich zurück?

Der Zahlungseingang des Semesterbeitrages bei der Philipps-Universität Marburg gilt als Rückmeldeerklärung. Auf dem Überweisungs- oder Einzahlungsformular müssen Ihr Name sowie Ihre Matrikel-Nr. unter "Verwendungszweck" eingetragen sein. Nur so kann der Betrag eindeutig Ihrem Namen zugeordnet werden.

Konto:
Sparkasse Marburg-Biedenkopf
BLZ 533 500 00
Konto-Nr. 25810;

für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: DE 14 5335 0000 0000025810,
SWIFT-BIC; HELADEF1MAR

Nach Zahlungseingang versendet das Studierendensekretariat die Stammdaten mit Studierendenausweis und Studienbescheinigungen an Ihre Postanschrift.

 

Wie hoch ist der Semesterbeitrag?

Zum Sommersemester 2013 beträgt der Semesterbeitrag 270,09 Euro. Wie sich der Beitrag im Einzelnen zusammensetzt, können Sie auf unserer Seite "Informationen zu Beiträgen und Gebühren" (Link siehe unten) im Einzelnen erfahren.

 

Welche Fristen muss ich einhalten?

Rückmeldefrist: 07.01.2013 bis 27.02.2013
Nachfrist (Ausschlussfrist): 10.04.2013 (Achtung: Säumnisgebühr!)

Für die Einhaltung der Rückmeldefrist müssen Sie beachten, dass der Zahlungsweg etwa 8 bis 10 Tage dauert kann, d.h. Sie müssen Ihre Überweisung spätestens 8 bis 10 Tage vor Ablauf der Rückmeldefrist bei Ihrer Bank abgeben.

Geht der Betrag nach dem letzten Rückmeldetag erst in der Nachfrist ein, werden 30,00 Euro Säumnisgebühren fällig. Das bedeutet für Sie einen finanziellen Mehraufwand und die Rückmeldung wird erst nach Zahlungseingang der Säumnisgebühren innerhalb der Nachfrist (verspätete Rückmeldung) durchgeführt.

Für die verspätete Rückmeldung wird eine Nachfrist festgesetzt. Dies ist eine Ausschlussfrist, d.h. eine Rückmeldung ist danach nicht mehr möglich, folglich werden Sie exmatrikuliert.

 

Folgen der Nichtrückmeldung!

Wer sich nicht fristgerecht zurückmeldet, verliert den Anspruch auf Rückmeldung und ist gemäß § 59 HHG (Hessisches Hochschulgesetz) zu exmatrikulieren. Bitte bedenken Sie, dass diese Exmatrikulation von Amtswegen Nachteile hat, die Ihnen später Geld und Aufwand kosten können. Warum Sie sich mit Ende Ihres Studiums unbedingt "ordentlich", also per Antrag, exmatrikulieren sollten, lesen Sie hier >>> weiter

Weiterführende Links


 

Zuletzt aktualisiert: 10.11.2011 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

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