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Abschaffung der Studienbeiträge in Hessen

Der Hessische Landtag hat am 17.06.2008 beschlossen, die Studienbeiträge in Hessen ab kommendem Wintersemester 2008/09 abzuschaffen.

Damit entfallen nicht nur die oft auch als "Studiengebühren" bezeichneten Grundstudienbeiträge, sondern auch die Langzeit- und Zweitstudienbeiträge. Studierende werden rückgemeldet, bzw. eingeschrieben, wenn Sie den 'normalen' Semesterbeitrag (Regelsemesterbeitrag) in der Rückmeldefrist überweisen.

Hinsichtlich der zum Wintersemester 2007/08 und zum Sommersemester 2008 ergangenen Studienbeitragsbescheide auf Grundlage des Studienbeitragsgesetzes gilt:

  • die Studienbeitragsbescheide sind mit Wirkung ab dem Wintersemester 2008/09 aufgehoben;
  • die Wirksamkeit der Bescheide für das vergangene Wintersemester 2007/08 und für das Sommersemester 2008 bleibt bestehen. Der Staatsgerichtshof des Landes Hessens hat am 11. Juni 2008 entschieden, dass das Studienbeitragsgesetz verfassungsgemäß ist. Daher sind auch ausstehende Beiträge aus dem Wintersemester 2007/08 und dem Sommersemester 2008 in jedem Fall noch zu zahlen;
  • die nach dem Studienbeitragsgesetz vorgesehene Rückerstattung für die 10%-Leistungsbesten eines Jahrgangs, erfolgt bezogen auf die einzelnen Studiengänge, sobald objektivierbare und messbare Ergebnisse der einzelnen Fachbereiche vorliegen.

Gesonderte Rücknahmebescheide werden aus ökonomischen Gründen nicht erstellt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Zusatzinformation für Studierende, die LTH-Studiendarlehen aufgenommen haben:

Aufgrund des im Hessischen Landtag beschlossenen Gesetzes zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen ist eine Kündigung des Darlehensvertrages durch die Studierenden nicht erforderlich. Ab dem Wintersemester 2008 werden automatisch keine Zahlungen mehr aus den Darlehen geleistet.

Das LTH - Studiendarlehen muss von den Studierenden erst, wie im Darlehensvertrag vorgesehen, nach Beendigung des Studiums in Höhe des in Anspruch genommenen Betrages zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden. Der nicht in Anspruch genommene Betrag entfällt und wird von der LTH - Bank für Infrastruktur mit Beginn der Rückzahlung ausgebucht. Hinsichtlich der Rückzahlungspflicht der Zinsen gibt es für BAföG-Empfänger die Möglichkeit der Zinsfreistellung.

Nach erfolgreichen Abschluss oder Abbruch des Studiums teilen die Studierenden der LTH - Bank für Infrastruktur Ihr Studienende mit. Nach Ablauf der zweijährigen Karenzzeit spätestens 11 Jahre nach Studienbeginn erfolgt dann die Rückzahlung in Raten.

Die Karenzzeit muss nicht eingehalten werden. Die Studierenden können den Rückzahlungsbeginn auch vorziehen. Hierfür bedarf es nur einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung. Auf Wunsch kann die Ratenrückzahlung auch bereits in diesem Jahr beginnen.

Generell haben die Studierenden jederzeit die Möglichkeit, das Darlehen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende oder 4 Wochen vor dem 15.05. oder 15.11. schriftlich per Brief zu kündigen und in einer Summe zurückzuzahlen. Hierfür erhalten sie dann von der LTH - Bank für Infrastruktur eine detaillierte Darlehensabrechnung.

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Zuletzt aktualisiert: 16.05.2011 · Michael Boßhammer

 
 
 
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