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Ausbildungsprogramm
Das Ausbildungskonzept für die Prozessbeobachtung verknüpft Theorie und Praxis in einzigartiger Weise miteinander. Die Teilnehmenden werden durch die Vermittlung von Basiswissen im Bereich des nationalen und internationalen Strafrechts sowie Strafverfahrensrechts darauf vorbereitet, selbst Prozesse zu beobachten. Dafür erhalten sie eine zusätzliche methodische Ausbildung, die sie auf die Herausforderung vorbereitet, Prozessbericht zu verfassen. Im Rahmen dieser Ausbildung beobachten die Teilnehmenden aktiv laufende Verfahren am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, auf dem die erbrachten Leistungen festgehalten werden und sie damit als Prozessbeobachter:in zertifiziert.
Ausbildungsprogramm ab Wintersemester 2024/25
Das Ausbildungsprogramm wurde mit der neuen Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengangs „Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte, Politik“ in diesen integriert und umstrukturiert:

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Integration des Trial Monitoring Programms in ausgewählte Studiengänge:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen M.A. Internationale Strafjustiz
Für Studierende des M.A. Internationale Strafjustiz gehören die Module "Einführung: Völkerstrafrecht", "Grundlagen des Trial Monitoring", "Anwendungsperspektiven des Völkerstrafrechts" und "Praxis des Trial Monitoring" zum Pflichtbereich. Sobald die vier Module erfolgreich abgeschlossen sind, erhalten Sie die "Zusatzqualifikation Trial Monitoring".
Zusätzlich können Sie im Wahlpflichtbereich das Modul "Teamleitung im Trial Monitoring" als Profilmodul belegen. Damit erwerben Sie die erweiterte "Zusatzqualifikation Trial Monitoring (Teamleitung)", mit der Sie Leitungs-, Organisations- und Kommunikationskompetenzen nachweisen können.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen M.A. Friedens- und Konfliktforschung
Studierende des M.A. Friedens- und Konfliktforschung können über das Trial Monitoring Programm das Modul "Angewandte Friedens- und Konfliktforschung" ausfüllen. Dafür müssen die Module "Einführung: Völkerstrafrecht" oder "Anwendungsperspektiven des Völkerstrafrechts", sowie das Modul "Grundlagen des Trial Monitoring" für insgesamt 12 LP erfolgreich absolviert werden.
Die extracurriculare "Zusatzqualifikation Trial Monitoring" erhalten Sie, wenn Sie das gesamte Programm der ersten beiden Semester abschließen (Module "Einführung: Völkerstrafrecht", "Grundlagen des Trial Monitoring", "Anwendungsperspektiven des Völkerstrafrechts" und "Praxis des Trial Monitoring").
Darüber hinaus können Sie das Modul "Teamleitung im Trial Monitoring" absolvieren. Damit erwerben Sie die erweiterte extracurriculare "Zusatzqualifikation Trial Monitoring (Teamleitung)", mit der Sie Leitungs-, Organisations- und Kommunikationskompetenzen nachweisen können.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Studierende der Rechtswissenschaften
Studierende der Rechtswissenschaften können im Trail Monitoring Programm die Schlüsselqualifikation erwerben. Dafür müssen Sie die Module "Einführung: Völkerstrafrecht" und "Grundlagen des Trial Monitoring" erfolgreich absolvieren.
Die extracurriculare "Zusatzqualifikation Trial Monitoring" erhalten Sie, wenn Sie das gesamte Programm der ersten beiden Semester abschließen (Module "Einführung: Völkerstrafrecht", "Grundlagen des Trial Monitoring", "Anwendungsperspektiven des Völkerstrafrechts" und "Praxis des Trial Monitoring").
Darüber hinaus können Sie das Modul "Teamleitung im Trial Monitoring" absolvieren. Damit erwerben Sie die erweiterte extracurriculare "Zusatzqualifikation Trial Monitoring (Teamleitung)", mit der Sie Leitungs-, Organisations- und Kommunikationskompetenzen nachweisen können.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Studierende anderer Studiengänge
Studierende anderer Studiengänge sind selbstverständlich ebenfalls herzlich willkommen! Sie haben die Möglichkeit, die extracurriculare "Zusatzqualifikation Trial Monitoring" oder die erweiterte extracurriculare "Zusatzqualifikation Trial Monitoring (Teamleitung)" zu erwerben.
Besprechen Sie gerne mit Ihrer eigenen Studiengangkoordination, ob und wie das Ausbildungsprogramm in Ihr Studienprogramm integriert werden kann und kommen Sie danach auf uns zu. Bei Bedarf stellen wir auch Bescheinigungen über erbrachte Teilleistungen aus.
Modulbeschreibung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Einführung: Völkerstrafrecht
Leistungspunkte 6 LP Inhalte und Qualifikationsziele In diesem Modul erarbeiten sich die Studierenden die Grundlagen des Völkerstrafrechts. Neben Hintergrundwissen über die Entstehung und Entwicklung des Völkerstrafrechts erwerben die Studierenden Kenntnisse des allgemeinen und besonderen Teils des Völkerstrafrechts.
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage,
· die Rechtsgrundlagen der internationalen Strafjustiz zu verstehen und darüber kritisch zu reflektieren;
· die sachlichen und kontextuellen Voraussetzungen der völkerstrafrechtlichen Verantwortlichkeit unter Berücksichtigung der einschlägigen internationalen Rechtsprechung zu erörtern;
· eigenständig und problemorientiert völkerstrafrechtliche Fälle zu bearbeiten und einer begründeten Lösung zuzuführen.
Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen Vorlesung, 2 SWS Arbeitsaufwand Vorlesung:
Präsenz und Nachbereitung (60h)
Prüfungsvorbereitung und Prüfung (120h)
Ggf. Lehr- und Prüfungssprache Deutsch / Englisch Voraussetzungen für die Teilnahme Keine Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Modulprüfung:
Klausur
(max. 120 Minuten) oder
Mündliche Prüfung (Gruppenprüfung
oder Einzelprüfung
max. 15 Minuten pro Prüfung)
oder
Hausarbeit
(max. 60.000 Zeichen)
Noten Benotung des Gesamtmoduls gemäß § 28 Allgemeine Bestimmungen Dauer des Moduls ein Semester Häufigkeit des Moduls in der Regel einmal im Studienjahr Beginn des Moduls Wintersemester oder Sommersemester Modulverantwortliche bzw. Modulverantwortlicher Prof. Dr. Stefanie Bock
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Grundlagen des Trial Monitoring
Leistungspunkte 6 LP Inhalte und Qualifikationsziele In diesem Modul gewinnen die Studierenden Grundkenntnisse der Prozessbeobachtung. Zum einen machen sie sich mit dem Ablauf strafrechtlicher Verfahren vertraut und zum anderen lernen sie das Verfassen von Prozessberichten.
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage,
· Funktion, Aufbau und Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft und Strafgerichtsbarkeit zu beschreiben;
· den Ablauf und die Kernprinzipien deutscher Prozesse zu skizzieren;
· eigenständig Prozesse zu verfolgen und ihre Beobachtungen in Berichten festzuhalten
Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen Vorlesung, 2 SWS
Projektgruppentreffen und Workshops
Arbeitsaufwand Vorlesung, Projektgruppentreffen und Workshops: Präsenz und Nachbereitung (80h)
Prüfungsvorbereitung und Prüfung (100h)
Ggf. Lehr- und Prüfungssprache Deutsch / Englisch Voraussetzungen für die Teilnahme Bewerbung Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Studienleistung:
Teilnahme an einer strafprozessualen Vorlesung
Teilnahme an 3 Projektgruppentreffen
Beobachtung eines Prozesses am Landgericht Marburg
Verfassen eines Prozessberichts
Teilnahme am zweiteiligen Workshop „Grundlagen des Trial Monitoring“
Modulprüfung:
Mündliche Prüfung im Strafprozessrecht (Gruppenprüfung oder Einzelprüfung, max. 15 Minuten pro Prüfung)
oder
strafprozessualer Kurzvortrag (10 Minuten pro Prüfung plus anschließender Diskussion)
Noten Benotung des Gesamtmoduls gemäß § 28 Allgemeine Bestimmungen Dauer des Moduls ein oder zwei Semester Häufigkeit des Moduls in der Regel einmal im Studienjahr Beginn des Moduls Wintersemester oder Sommersemester Modulverantwortliche bzw. Modulverantwortlicher Prof. Dr. Stefanie Bock Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Anwendungsperspektiven des Völkerstrafrechts
Leistungspunkte 6 LP Inhalte und Qualifikationsziele In diesem Modul setzen sich die Studierenden mit spezifischen Fragestellungen oder konkreten Anwendungsbeispielen der Internationalen Strafjustiz auseinander.
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind sie in der Lage,
· komplexere Sachverhalte und Problemstellungen aus den Bereichen des Völkerstrafrechts und des Völkerstrafprozessrecht zu erfassen und zu analysieren;
· die Entwicklung und Dynamiken von völkerstrafrechtlichen Normen und Verfahren zu schildern und zu beurteilen;
· die Zwecke, Wirkvoraussetzungen und Leistungsgrenzen der Internationalen Strafjustiz kritisch zu reflektieren.
Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen Vorlesung, 2 SWS oder
Seminar, 2 SWS oder
Arbeitsaufwand Vorlesung:
Präsenz und Nachbereitung (60h)
Prüfungsvorbereitung und Prüfung (120h)
Seminar:
Vorbereitung und Präsenz inklusive Studienleistung (60h)
Prüfungsvorbereitung und Prüfung (120h)
Ggf. Lehr- und Prüfungssprache Deutsch / Englisch Voraussetzungen für die Teilnahme Empfehlung: Erfolgreicher Abschluss des Basisbereichs Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Vorlesung:
Modulprüfung:
Klausur
(max. 90 Minuten)
oder
Hausarbeit (max. 60.000 Zeichen)
oder
Mündliche Prüfung (Gruppenprüfung
oder Einzelprüfung
max. 15 Minuten pro Prüfung)
Seminar:
Studienleistung:
Mündliche Präsentation (max. 20 Minuten) oder vergleichbare Leistung
Modulprüfung:
Klausur (max. 120 Minuten)
oder
Hausarbeit
(max. 60.000 Zeichen)
oder
Mündliche Prüfung
(Gruppenprüfung
oder Einzelprüfung
max. 15 Minuten pro Prüfung)
Noten Benotung des Gesamtmoduls gemäß § 28 Allgemeine Bestimmungen Dauer des Moduls Ein Semester Häufigkeit des Moduls in der Regel einmal im Studienjahr Beginn des Moduls Wintersemester oder Sommersemester Modulverantwortliche bzw. Modulverantwortlicher Prof. Dr. Stefanie Bock Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Praxis des Trial Monitoring
Leistungspunkte 12 LP Inhalte und Qualifikationsziele In diesem Modul führen die Studierenden die aktive Prozessbeobachtung durch. Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage,
· eigenständig Prozesse mit völkerstrafrechtlichem Bezug zu beobachten, ihre Beobachtungen in Berichten festzuhalten und prozessuale Besonderheiten hervorzuheben;
· die Prozessbeobachtung und die abgefassten Berichte zu reflektieren und einzuordnen;
· die spezifischen Herausforderungen völkerstrafrechtlicher Prozesse zu benennen und interdisziplinär fundierte Lösungsansätze zu entwickeln.
Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen Projektgruppentreffen, Workshop und Prozessbeobachtung Arbeitsaufwand Projektgruppentreffen, Workshop und Prozessbeobachtung Präsenz und Nachbereitung (100h)
Prüfungsvorbereitung und Prüfung (60h)
Ggf. Lehr- und Prüfungssprache Deutsch / Englisch Voraussetzungen für die Teilnahme Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Grundlagen des Trial Monitoring“ Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Studienleistung:
Teilnahme an 10 Prozesstagen
Teilnahme an insgesamt 6 Projektgruppentreffen
Teilnahme an einem rechtspsychologischen Workshop
Modulprüfung:
Mündliche Prüfung während eines Projektgruppentreffens (Vorstellung eines Prozesstags)
Noten Benotung des Gesamtmoduls gemäß § 28 Allgemeine Bestimmungen Dauer des Moduls ein oder zwei Semester Häufigkeit des Moduls in der Regel einmal im Studienjahr Beginn des Moduls Wintersemester oder Sommersemester Modulverantwortliche bzw. Modulverantwortlicher Prof. Dr. Stefanie Bock Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Teamleitung im Trial Monitoring
Leistungspunkte 6 LP Inhalte und Qualifikationsziele In diesem Modul werden die Studierenden an die aktive Leitung eines Prozessbeobachtungsteams herangeführt. Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage,
· eigenständig Prozessbeobachtungsteams zu leiten;
· Prozessberichte zusammenzuführen und Tagesberichte zu erstellen;
· Die Prozess- und Tagesberichte in den Zusammenhang des beobachteten Verfahrens einzuordnen.
Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen Projektgruppentreffen, Workshop und Prozessbeobachtung Arbeitsaufwand Projektgruppentreffen, Workshop und Prozessbeobachtung Präsenz und Nachbereitung (100h)
Prüfungsvorbereitung und Prüfung (60h)
Ggf. Lehr- und Prüfungssprache Deutsch / Englisch Voraussetzungen für die Teilnahme Erfolgreicher Abschluss des Moduls „Praxis des Trial Monitoring“
Bewerbung und Auswahl für die Teamleitung
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Studienleistung:
Leitung von Prozessbeobachtungsteam an 5 an 10 Prozesstagen
Teilnahme an insgesamt 9 Projektgruppentreffen
Teilnahme am Workshop „Teamleitung im Trial Monitoring“
Modulprüfung:
Zusammenstellung eines Tagesberichts
Noten Benotung des Gesamtmoduls gemäß § 28 Allgemeine Bestimmungen Dauer des Moduls ein oder zwei Semester Häufigkeit des Moduls in der Regel einmal im Studienjahr Beginn des Moduls Wintersemester oder Sommersemester Modulverantwortliche bzw. Modulverantwortlicher Prof. Dr. Stefanie Bock
Ausbildungsprogramm bis Wintersemester 2024/25
Wer bis zum Wintersemester 2024/25 die Ausbildung im Monitoring begonnen hat, hat folgende Möglichkeiten die Schlüsselqualifikation, einen Schein und das Monitoring-Zertifikat zu erwerben:
Schlüsselqualifikation (Jura)
- Besuch der Workshops
- VL Grundzüge des Strafprozessrechts
- regelmäßige Teilnahme an Projektgruppentreffen
- 5 Prozesstage
12 ECTS-Schein
- Besuch der Workshops
- VL Grundzüge des Strafprozessrechts
- VL Völkerstrafrecht - Grundlagen mit Klausur
- Seminar mit Hausarbeit
- regelmäßige Teilnahme an Projektgruppentreffen
- 5 Prozesstage
Monitoring-Zertifikat | 18 ECTS-Schein
- Besuch der Workshops
- VL Grundzüge des Strafprozessrechts
- VL Völkerstrafrecht - Grundlagen mit Klausur
- VL VStR Vertiefung (oder vergleichbar) mit Klausur
- Seminar mit Hausarbeit
- regelmäßige Teilnahme an Projektgruppentreffen
- 10 Prozesstage