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Ausbildungsprogramm

Das Monitoring Programme des ICWC wurde auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen neu strukturiert und modularisiert. Bei erfolgreicher Teilnahme an den drei Modulen kann ein entsprechendes Zertifikat "Monitoring" erworben werden. Bei erfolgreicher Teilnahme an den Modulen in einem Semester kann bereits eine Bescheinigung über die Schlüsselqualifikation i.S.v. § 9 Abs. 1 Ziff. 2d) JAG erworben werden. Der bisherige Verlauf des Projektes hat gezeigt, dass eine institutionalisierte Ausbildung der Prozessbeobachter*innen an der Universität der Schlüssel zu hohem Lernerfolg und qualitativ hochwertigen Berichten ist. Daher wurde ein Ausbildungskonzept entwickelt, welches Elemente der Theorie und der Praxis miteinander verbindet. Die Teilnehmenden der Monitoring-Ausbildung werden durch die Vermittlung von Basiswissen im Bereich des nationalen und internationalen Strafrechts und Strafverfahrensrecht, verknüpft mit der praktischen Arbeit des Anfertigens von Monitoringberichten optimal darauf vorbereitet, weltweit als Prozessbeobachter*innen arbeiten zu können. Besonders wichtig ist hierbei, dass die theoretischen Kenntnisse konstant abstrahiert und in die Praxis umgesetzt werden, damit eine schnelle Einarbeitung in andere Einsatzorte gewährleistet ist.

1. Die Allgemeine Ausbildung umfasst die Vorlesungen:

  • "Völkerstrafrecht – Grundlagen" (Abschlussklausur)
  • "Strafprozessrecht"
  • "Völkerstrafrecht – Vertiefung", "Vertiefung Strafprozessrecht (Fair-Trial-Standards)" oder "Kriminologie" (Abschlussklausur) [oder eine ähnliche Vorlesung, je nach Kursangebot]
  • Erstellung einer Seminararbeit im Bereich des Internationalen Strafrechts oder Prozessrechts

2. Die spezielle Monitoring Ausbildung beinhaltet Workshops zu den Themen

  • Erstellen von Berichten I (Einführung in das Monitoring) - Was ist Monitoring? Sprachliche Besonderheiten bei der Erstellung von Monitoringreports, Beobachtungsschwerpunkte während der Verhandlung
  • Erstellen von Berichten II - Auswertung der im Rahmen der praktischen Übung erstellten Berichte
  • Erstellen von Berichten III (Qualitätssicherung) - Zusatzveranstaltung im weiteren Verlauf der Beobachtungstätigkeit
  • Regelmäßig findet ein Workshop zum Thema "Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)" statt

3. Die praktische Ausbildung lässt die Teilnehmenden das Erlernte umsetzen

  • Trainingssession am LG Marburg
  • Aktive Teilnahme an der Prozessbeobachtung
  • Auswertung des Verfahrens

Bei Bedarf werden diese Veranstaltungen um weitere verfahrensspezifische Workshops ergänzt, welche die Teilnehmenden auf die historischen und politischen Inhalte der Verfahren vorbereiten. Darüber hinaus werden durch die kontinuierliche Teamarbeit in Kleingruppen und die Möglichkeit den Fortgang des Verfahrens bei den monatlich stattfindenden Projektgruppentreffen vorzustellen die Teamfähigkeit und das freie Vortragen juristischer Inhalte geschult. Dabei findet in der ganzen Dauer der Ausbildung eine intensive Betreuung der Monitors auf zwei Ebenen statt. Auf der einen Seite werden die Teilnehmenden durch erfahrenere Teamleiter*innen angeleitet und bei der täglichen Arbeit unterstützt, auf der anderen Seite wird die Arbeit der Prozessbeobachter*innen durch Koordinator*innen mit Auslandserfahrung übergeordnet organisiert und evaluiert. Hierdurch wird vor allem die Qualität der Berichte sichergestellt und den Prozessbeobachter*innen die Möglichkeit gegeben sich anhand von Feedback weiter zu verbessern.

Die Ausbildung ist auf zwei Semester konzipiert, welche aber nicht zwangsläufig aufeinander folgen müssen. Es besteht die Möglichkeit, die im Monitoring Programme erforderlichen Leistungen beispielsweise mit im Schwerpunktbereichsstudium „Strafrecht“ zu erbringendenden Nachweisen zu verbinden und im Verlauf des Studiums gemeinsam zu „sammeln“.

Das Ausbildungsprogramm auf einen Blick (Download):

OPTION A: Schlüsselqualifikation (Jura)
- Besuch der Workshops
- VL StPO
- regelmäßige Teilnahme an Projektgruppentreffen
- 5 Prozesstage

OPTION B: 12 ECTS-Schein
- Besuch der Workshops
- VL StPO
- VL VStR Einführung mit Klausur
- Seminar mit Hausarbeit
- regelmäßige Teilnahme an Projektgruppentreffen
- 5 Prozesstage

OPTION C: Monitoring-Zertifikat | 18 ECTS-Schein
- Besuch der Workshops
- VL StPO
- VL VStR Einführung mit Klausur
- VL VStR Vertiefung (oder vergleichbar) mit Klausur
- Seminar mit Hausarbeit
- regelmäßige Teilnahme an Projektgruppentreffen
- 10 Prozesstage

Monitoring-Zertifikat

Bei erfolgreichem Abschluss der internationalen Ausbildung erhalten die Prozessbeobachter*innen ein Monitoring-Zertifikat, auf dem die erbrachten Leistungen aufgezeigt werden. Das Zertifikat wird vom Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften und den Direktor*innen des Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse verliehen.

Evaluation

Ein Teil der Auswertung der bisherigen Projektgestaltung bildet eine, während Kleingruppenworkshops zur Qualitätssicherung durchgeführte, Evaluation. Hierbei wurde der bisherige Fortgang des Programmes anhand eines Fragebogens mit offenen und geschlossenen Fragen sowie einer weichen Skalenevaluation am Whiteboard bewertet. Hiermit wurde die Grundlage geschaffen, anhand der Rückmeldung der Teilnehmenden, kommende Workshops und Projektgruppentreffen gezielt auf die Bedürfnisse der Monitors auszurichten. Wichtigste Erkenntnis in Bezug auf die laufende Verfahrensbeobachtung am OLG Frankfurt war dabei, dass die Teilnehmenden ein besonders starkes Interesse an den historischen Hintergründen haben und sich weitere Informationen wünschten. Als Reaktion hierauf wurden die Seminartreffen zum Thema „Der Völkermord in Ruanda und seine juristische Aufarbeitung" von Herrn Prof. Safferling auch für die Teilnehmenden der Prozessbeobachtung geöffnet, die eigentlich nicht an der Veranstaltung teilnahmen. Zudem konnte Herr Dr. Gerd Hankel als Ruanda-Spezialist zu einem Besuch bei einem Projektgruppentreffen gewonnen werden.