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Studium

Photo: Martin Leissl

Voraussetzung für die Zusatzqualfikation im Pharmarecht sind die erfolgreiche Teilnahme:

  • an den Vorlesungen und Klausuren, sowie
  • an einem thematisch einschlägigen Seminar bestehend aus einer schriftlichen und mündlichen Leistung und
  • an einem mindestens einmonatigen Praktikum in einer im Pharmarecht spezialisierten Kanzlei, der Rechtsabteilung eines pharmazeutischen Unternehmens oder einem Verband.

Nähere Informationen zu den einzelnen Voraussetzungen finden Sie hier:

  • Vorlesungen & Klausuren

    Die Vorlesungen der Zusatzqualifikation im Pharmarecht erstrecken sich über drei aufeinanderfolgende Semester. Sie finden während der Vorlesungszeit immer mittwochs zwischen 16 Uhr c.t. und 20 Uhr statt. Den aktuellen Termin- und Raumplan finden Sie bei den Vorlesungsunterlagen. Kurzfristige Abweichungen und Raumverlegungen werden per E-Mail bekannt gegeben.

    Jedes Semester besteht aus drei Vorlesungsblöcken, die jeweils mit einer Klausur abschließen. Für einen erfolgreichen Abschluss des Semesters müssen von den drei angebotenen Klausuren mindestens zwei mit wenigstens „ausreichend“ (4 Punkte) bestanden werden.

    Für die wöchentlichen Vorlesungen besteht Anwesenheitspflicht. Ausnahmen davon werden nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wie zum Beispiel Krankheit zugelassen. Fehlt ein Teilnehmer unentschuldigt mehr als einmal in einem Vorlesungsblock so wird das betroffene Semester als nicht bestanden gewertet.

    Nicht bestandene Semester können in einem späteren Turnus (= 3 Semester später) wiederholt werden.

    Vorlesungsunterlagen
    Zum Beginn der Vorlesungszeit steht ein Reader mit allen für das jeweilige Semester benötigten Gesetzesmaterialien zum Verkauf bereit. Die Unterlagen der einzelnen Vorlesungen werden passwortgeschützt auf der Internetseite der Zusatzqualifikation veröffentlicht.

  • Seminar

    Die Seminarleistung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit und einem mündlichen Referat und muss mit mindestens „ausreichend“ (4 Punkte) bewertet worden sein.

    Darüber hinaus ist für eine Anerkennung im Rahmen der Zusatzqualifikation ein thematisch einschlägiger Bezug zum Medizin- oder Pharmarecht erforderlich. Ausschlaggebend ist dabei das konkrete Thema der wissenschaftlichen Hausarbeit und nicht die allgemeine Bezeichnung des besuchten Seminars.

    Themen, die in der Vergangenheit bereits anerkannt wurden, sind zum Beispiel:

    - „Medizinische Behandlung von Betreuten“, Seminar im Familienrecht bei Prof. Dr. Tobias Helms, Philipps-Universität Marburg

    - „Halbgott in Weiß oder Geschäftsmann? – Rahmenbedingungen ärztlicher Tätigkeit“, Seminar Aktuelle Fragen des Medizinrechts bei PD Dr. Christian Förster, Goethe-Universität Frankfurt

    - „Minderjährigenschutz in der medizinischen Forschung“, Seminar zum Medizinrecht bei Prof. Dr. Georg Freund, Philipps-Universität Marburg

    - „Das Verbraucherleitbild im Heilmittelwerberecht“, Seminar zum Pharmarecht bei Prof. Dr. Wolfgang Voit, Philipps-Universität Marburg

    - „Sterbehilfe und Demenz“, Seminar zu Medizinrecht und Medizinethik bei Prof. Dr. Gabriele Wolfslast und Dr. theol. Kurt W. Schmidt, Justus-Liebig-Universität Gießen

    Alle an der Philipps-Universität Marburg angebotenen Seminare werden für gewöhnlich gegen Ende der Vorlesungszeit auf der Seite des Fachbereichs unter dem Punkt "Aktuelles" angekündigt.

    Regelmäßig bietet Herr Prof. Dr. Voit ein "Seminar zum Medizin- und Pharmarecht" an. Arbeiten mit einem medizin- oder pharmarechtlich einschlägigen Thema können erfahrungsgemäß aber auch in Seminaren an anderen Lehrstühlen oder Universitäten angefertigt und auf Antrag als Seminarleistung anerkannt werden. Diesbezüglich empfiehlt sich eine rechtzeitige Nachfrage bei dem jeweiligen Dozenten.

    Bei Unsicherheit darüber, ob ein Thema im Rahmen der Zusatzqualifikation anerkannt wird, können Sie gerne – möglichst vor der verbindlichen Themenvergabe – unter mit uns Rücksprache halten.

    Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung obliegt im Zweifelsfall dem Dekan oder der Dekanin des Fachbereichs oder einem dazu Beauftragten.

  • Praktikum

    Informationen zum Praktikum finden Sie über die Navigationsleiste unter dem Punkt "Praktikum".