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Praktikum

Photo: Markus Spiske

Anforderungen an das Praktikum

Das Praktikum dauert mindestens einen Monat und muss nicht zwangsläufig innerhalb der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Voraussetzung für eine Anerkennung im Rahmen der Zusatzqualifikation ist ein Bezug zur medizin- oder pharmarechtlichen Praxis; das Praktikum ist also grundsätzlich in einer im Medizin- oder Pharmarecht spezialisierten Kanzlei, der Rechtsabteilung eines pharmazeutischen Unternehmens oder bei einem Verband auf dem Gebiet des Medizin- und Pharmarechts zu absolvieren.

Ein fester Zeitpunkt für das Praktikum ist nicht vorgesehen. Es empfiehlt sich jedoch, das Praktikum frühestens nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten oder zweiten Vorlesungssemesters der Zusatzqualifikation zu absolvieren. Spätestens sollte das Praktikum ein Jahr nach Bestehen des dritten Zusatzqualifikationssemesters erbracht werden, um die Verbindung von Theorie und Praxis zu gewährleisten.