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FAQ (Stand 3. Juli 2025)
Vorabinformation
Die Zusatzqualifikation im Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg besteht aus drei Teilen. Es besteht die Pflicht zur Teilnahme am theoretischen Teil. Dieser setzt sich aus den Vorlesungen - welche drei Semester lang besucht werden müssen - und der Teilnahme an einem thematisch korrespondierenden Seminar zusammen. Zudem ist ein mindestens einmonatiges Praktikum bei einer Kanzlei, einem Unternehmen oder einem Verband mit medizin- oder pharmarechtlichem Tätigkeitsschwerpunkt zu absolvieren.
Da wir in der Zusatzqualifikation im Pharmarecht mit sehr vielen Referenten arbeiten, kann es immer wieder zu notwendigen Verschiebungen kommen. Wir bitten Sie daher, regelmäßig auf den aktuellen Terminplan zu achten und Ihre E-Mails im Vorfeld der Vorlesungen abzurufen.
Anmeldung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann kann ich beginnen und welche Voraussetzungen bestehen?
Der Einstieg ist zu Beginn jedes Winter- und Sommersemesters möglich. Empfohlen wird eine Teilnahme nach erfolgreich abgeschlossener Zwischenprüfung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann kann ich mich anmelden?
Eine Anmeldung für die Zusatzqualifikation im Pharmarecht ist jederzeit möglich. Die Teilnahme an den Vorlesungen beginnt zum nächstmöglichen Semesterstart.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich mich anmelden?
Für die Teilnahme an der Zusatzqualifikation ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte füllen Sie hierzu das unverbindliche Anmeldeformular aus und beachten Sie die Datenschutzhinweise.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es eine Anmeldebestätigung?
Die Anmeldung wird nicht gesondert bestätigt, da alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Anwesenheitsliste aufgenommen werden und eine Anmeldung auch noch zu Beginn des Semesters möglich ist. Ausnahmen gelten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die eine Befreiung von einzelnen Voraussetzungen benötigen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bin zwar an der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben, studiere aber nicht Jura und möchte trotzdem an der Zusatzqualifikation teilnehmen. Geht das?
Auch fachfremde Teilnehmende sind gerne gesehen. Da die Klausuren speziell auf Juristen zugeschnitten sind, können Fachfremde jedoch nicht an den Klausuren teilnehmen. Allerdings kann die Teilnahme an den Veranstaltungen bescheinigt werden, wenn sie regelmäßig besucht worden sind. Sie erhalten dann eine Teilnahmebescheinigung anstatt eines Zertifikats.
Vorlesungen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann und wo findet die Zusatzqualifikation statt?
Die Vorlesungen der Zusatzqualifikation finden jedes Semester während der Vorlesungszeit mittwochs zwischen 16 Uhr c.t. und 20 Uhr statt. Termin und Raum werden zu Beginn eines jeden Semesters bekanntgegeben. Kurzfristige Abweichungen hiervon teilt die Forschungsstelle für Pharmarecht per E-Mail mit, weshalb eine regelmäßige Abfrage derselben empfohlen wird.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Materialien benötige ich?
Die benötigten Rechtsvorschriften werden von der Forschungsstelle für Pharmarecht in einem Reader für das jeweilige Semester zusammengefasst. Dieser Reader steht in gedruckter Form zu Beginn jeden Semesters zum Verkauf bereit. Die Unterlagen der einzelnen Referenten werden auf der Internetseite der Zusatzqualifikation passwortgeschützt veröffentlicht. Das Passwort wird zu Beginn des Semesters bekanntgegeben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zusatzqualifikation besteht eine Anwesenheitspflicht, die auch per Anwesenheitsliste kontrolliert wird. In jedem Themenblock darf einmal gefehlt werden. Ein Themenblock umfasst ca. fünf Wochen und kann ggf. auch unterschiedliche Rechtsgebiete umfassen. Er schließt grundsätzlich mit einer Klausur ab. Bei weiterem Fehlen muss ein wichtiger Grund vorliegen, z.B. Krankheit. Hier wird regelmäßig ein ärztliches Attest gefordert.
Die Vorlesungen der Zusatzqualifikation finden in einem Präsenzformat statt. In besonders begründeten Ausnahmefällen besteht jedoch die Möglichkeit einer Zuschaltung via BigBlueButton. Der Antrag ist rechtzeitig vor der Veranstaltung formlos per Mail zu stellen.Um die Anwesenheit bei den Onlineteilnehmern zu dokumentieren, werden wir in jeder Veranstaltung nach einem Zufallsprinzip einzelne Teilnehmer/innen über die Chatfunktion anschreiben und um die Bestätigung einer Kennziffer bitten. Nach dem Erhalt unserer Nachricht haben Sie zwei Minuten Zeit, um auf diese durch die Eingabe der Ihnen genannten Kennziffer zu antworten.
Sollten Sie die Bestätigung der Kennziffer nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit vornehmen, so werden wir Ihnen im Laufe der Vorlesung ein weiteres Mal eine Nachricht mit einer anderen Kennziffer zukommen lassen. Sollten Sie hier erneut das Zeitlimit von zwei Minuten überschreiten, so werden wir die Veranstaltung als "nicht besucht" eintragen. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine entsprechende Benachrichtigung.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Zufallsauswahl vorkommen kann, dass einzelne Teilnehmende nicht oder mehrfach innerhalb einer Vorlesung aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu bestätigen. Teilnehmer/innen, die während der Veranstaltung Ihre Webcam aktivieren, sind von der Anwesenheitskontrolle ausgenommen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich wohne nicht in Marburg. Kann ich von der Anwesenheitspflicht befreit werden?
Da die Zusatzqualifikation nicht als Fernstudiengang ausgerichtet ist, ist eine Ausnahme von der Anwesenheitspflicht nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an uns.
Klausur
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was muss ich bei den Klausuren beachten?
Besteht eine Klausur aus mehreren Teilen (z.B. Apothekenrecht und Arzneimittelstrafrecht), sind alle Teile zu bearbeiten. Zum Bestehen der Klausuren ist es erforderlich, eine Mindestpunktzahl in jedem der zu bearbeitenden Teile zu erreichen. Wird ein Teil nicht oder nur ungenügend bearbeitet, kann die gesamte Klausur nicht mehr mit ausreichend bewertet werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Hilfsmittel darf ich benutzen?
Grundsätzlich dürfen nur die üblichen Gesetzestexte sowie der von der Forschungsstelle für Pharmarecht herausgegebene Reader benutzt werden. Weitere Hilfsmittel können durch den jeweiligen Referenten zugelassen werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann bekomme ich meine Klausur zurück?
Die Klausuren werden nicht zurückgegeben. Nach der Korrektur der Klausuren werden die Bewertungen per Mail bekanntgegeben. Zudem erhalten Sie nach dem Semester eine Semesterbescheinigung mit allen im Semester erbrachten Leistungen. Die Klausuren können nach Anmeldung (per Email) am Lehrstuhl von Prof. Dr. Voit eingesehen werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich mich über meine Klausur beschweren?
Beschwerden können schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Leistungen am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Voit eingereicht werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich alle drei Klausuren mitschreiben, selbst wenn ich die ersten beiden schon bestanden habe?
Für den Erwerb der Zusatzqualifikation ist dies nicht zwingend erforderlich, es wird allerdings im Hinblick auf die spätere Praxis und die Praktika dringend empfohlen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe eine Klausur nicht bestanden. Was kann ich tun?
Eine nichtbestandene Klausur kann durch ein Seminar mit thematischem Bezug zum Medizin- und Pharmarecht ersetzt werden. Diese Möglichkeit setzt voraus, dass man zu der nichtbestandenen Klausur zugelassen wurde, also regelmäßig anwesend war.
Seminar
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo/wann kann ich ein Seminar besuchen und was beinhaltet dieses?
Im Rahmen der Zusatzqualifikation ist an einem inhaltlich einschlägigen Seminar teilzunehmen. Dieses besteht aus einer schriftlichen Ausarbeitung und einem mündlichen Vortrag. Regelmäßig bietet Herr Prof. Dr. Voit ein "Seminar zum Medizin- und Pharmarecht" an. Arbeiten mit einem medizin- oder pharmarechtlich einschlägigen Thema können erfahrungsgemäß aber auch in Seminaren an anderen Lehrstühlen oder Universitäten angefertigt und auf Antrag als Seminarleistung anerkannt werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe ein Seminar an einem anderen Lehrstuhl oder an einer anderen Universität absolviert. Kann ich mir diese Prüfungsleistung anerkennen lassen?
Grundsätzlich ist es möglich, sich Seminarleistungen anerkennen zu lassen. Voraussetzung ist hierfür ein entsprechender thematischer Bezug zum Medizin- oder Pharmarecht, der im Einzelfall durch die Forschungsstelle geprüft wird.
Praktikum
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Möglichkeiten habe ich, um an eine Praktikumsstelle zu kommen?
Es besteht einerseits die Möglichkeit, sich von der Forschungsstelle für Pharmarecht an kooperierende Kanzleien und/oder Unternehmen vermitteln zu lassen. Die Vermittlung an die kooperierenden Kanzleien und Unternehmen findet ausschließlich über die Forschungsstelle für Pharmarecht statt.
Andererseits ist auch eine selbstständige Bewerbung bei anderen Stellen zulässig. Diese bedarf allerdings einer nachträglichen Anerkennung.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um an eine Praktikumsstelle vermittelt zu werden?
Regelmäßig ist der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung erforderlich. Weiterhin sollte das zweite Theoriesemester der Zusatzqualifikation abgeschlossen sein. Weitere Leistungsnachweise sind nicht zwingend erforderlich, sie können aber bei der Vermittlung berücksichtigt werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie lang muss das Praktikum dauern?
Es muss sich mindestens auf den Zeitraum von einem Monat erstrecken. Einige Unternehmen und Kanzleien nehmen Praktikanten jedoch nur dann an, wenn sie länger (sechs bis acht Wochen) zur Verfügung stehen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wird das Praktikum auch als Wahlpraktikum anerkannt?
Über diese Frage entscheidet das JPA. Eine Zustimmung wird regelmäßig dann erfolgen, wenn das Praktikum den Anforderungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 JAG, § 1 JAO (einmonatige Dauer, nur in der vorlesungsfreien Zeit etc.) genügt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mir auch eine Ausbildungsstation im Rahmen meines Referendariats als Praktikum anerkennen lassen?
Sie können das Pflichtpraktikum der Zusatzqualifikation im Pharmarecht mit Ihrem Referendariat verbinden.
Zertifikat
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erhalte ich mein Zertifikat?
Sobald Sie alle Leistungsnachweise (3 Semesterbescheinigungen, 1 Seminarschein, 1 Praktikumsbescheinigung) vorliegen haben, übersenden Sie diese an die Forschungsstelle für Pharmarecht. Die Zertifikatsvergabe selbst erfolgt im Rahmen einer feierlichen Zertifikatsverleihung im Frühjahr/Sommer jeden Jahres. Sobald der Termin festgelegt wurde, werden Sie über diesen informiert und entsprechend eingeladen. Falls Sie nicht zur Zertifikatsverleihung erscheinen können, wird Ihnen das Zertifikat per Post zugeschickt.