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 FAQ (Stand 3. Juli 2025)

Vorabinformation

Die Zusatzqualifikation im Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg besteht aus drei Teilen. Es besteht die Pflicht zur Teilnahme am theoretischen Teil. Dieser setzt sich aus den Vorlesungen - welche drei Semester lang besucht werden müssen - und der Teilnahme an einem thematisch korrespondierenden Seminar zusammen. Zudem ist ein mindestens einmonatiges Praktikum bei einer Kanzlei, einem Unternehmen oder einem Verband mit medizin- oder pharmarechtlichem Tätigkeitsschwerpunkt zu absolvieren.

Da wir in der Zusatzqualifikation im Pharmarecht mit sehr vielen Referenten arbeiten, kann es immer wieder zu notwendigen Verschiebungen kommen. Wir bitten Sie daher, regelmäßig auf den aktuellen Terminplan zu achten und Ihre E-Mails im Vorfeld der Vorlesungen abzurufen.

Anmeldung

Vorlesungen

  • Wann und wo findet die Zusatzqualifikation statt?

    Die Vorlesungen der Zusatzqualifikation finden jedes Semester während der Vorlesungszeit mittwochs zwischen 16 Uhr c.t. und 20 Uhr statt. Termin und Raum werden zu Beginn eines jeden Semesters bekanntgegeben. Kurzfristige Abweichungen hiervon teilt die Forschungsstelle für Pharmarecht per E-Mail mit, weshalb eine regelmäßige Abfrage derselben empfohlen wird.

  • Welche Materialien benötige ich?

    Die benötigten Rechtsvorschriften werden von der Forschungsstelle für Pharmarecht in einem Reader für das jeweilige Semester zusammengefasst. Dieser Reader steht in gedruckter Form zu Beginn jeden Semesters zum Verkauf bereit. Die Unterlagen der einzelnen Referenten werden auf der Internetseite der Zusatzqualifikation passwortgeschützt veröffentlicht. Das Passwort wird zu Beginn des Semesters bekanntgegeben.

  • Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

    Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zusatzqualifikation besteht eine Anwesenheitspflicht, die auch per Anwesenheitsliste kontrolliert wird. In jedem Themenblock darf einmal gefehlt werden. Ein Themenblock umfasst ca. fünf Wochen und kann ggf. auch unterschiedliche Rechtsgebiete umfassen. Er schließt grundsätzlich mit einer Klausur ab. Bei weiterem Fehlen muss ein wichtiger Grund vorliegen, z.B. Krankheit. Hier wird regelmäßig ein ärztliches Attest gefordert.
    Die Vorlesungen der Zusatzqualifikation finden in einem Präsenzformat statt. In besonders begründeten Ausnahmefällen besteht jedoch die Möglichkeit einer Zuschaltung via BigBlueButton. Der Antrag ist rechtzeitig vor der Veranstaltung formlos per Mail zu stellen.

    Um die Anwesenheit bei den Onlineteilnehmern zu dokumentieren, werden wir in jeder Veranstaltung nach einem Zufallsprinzip einzelne Teilnehmer/innen über die Chatfunktion anschreiben und um die Bestätigung einer Kennziffer bitten. Nach dem Erhalt unserer Nachricht haben Sie zwei Minuten Zeit, um auf diese durch die Eingabe der Ihnen genannten Kennziffer zu antworten.
    Sollten Sie die Bestätigung der Kennziffer nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit vornehmen, so werden wir Ihnen im Laufe der Vorlesung ein weiteres Mal eine Nachricht mit einer anderen Kennziffer zukommen lassen. Sollten Sie hier erneut das Zeitlimit von zwei Minuten überschreiten, so werden wir die Veranstaltung als "nicht besucht" eintragen. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine entsprechende Benachrichtigung.
    Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Zufallsauswahl vorkommen kann, dass einzelne Teilnehmende nicht oder mehrfach innerhalb einer Vorlesung aufgefordert werden, ihre Anwesenheit zu bestätigen. Teilnehmer/innen, die während der Veranstaltung Ihre Webcam aktivieren, sind von der Anwesenheitskontrolle ausgenommen.

  • Ich wohne nicht in Marburg. Kann ich von der Anwesenheitspflicht befreit werden?

    Da die Zusatzqualifikation nicht als Fernstudiengang ausgerichtet ist, ist eine Ausnahme von der Anwesenheitspflicht nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an uns.

Klausur

Seminar

Praktikum

Zertifikat

  • Wie erhalte ich mein Zertifikat?

    Sobald Sie alle Leistungsnachweise (3 Semesterbescheinigungen, 1 Seminarschein, 1 Praktikumsbescheinigung) vorliegen haben, übersenden Sie diese an die Forschungsstelle für Pharmarecht. Die Zertifikatsvergabe selbst erfolgt im Rahmen einer feierlichen Zertifikatsverleihung im Frühjahr/Sommer jeden Jahres. Sobald der Termin festgelegt wurde, werden Sie über diesen informiert und entsprechend eingeladen. Falls Sie nicht zur Zertifikatsverleihung erscheinen können, wird Ihnen das Zertifikat per Post zugeschickt.