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Zusatzqualifikation im Pharmarecht

Werbeplakat für die Zusatzqualifikation im Pharmarecht
Photo: Pharmarecht Marburg

Mit der Zusatzqualifikation im Pharmarecht bietet der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg eine deutschlandweit einzigartige Möglichkeit, sich bereits während des Studiums auf dem Gebiet des Pharmarechts fortzubilden. Das Angebot richtet sich primär an Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Doktorandinnen und Doktoranden der Rechtswissenschaften. Auf Antrag können jedoch auch Fachfremde zur Teilnahme an den Vorlesungen zugelassen werden und eine entsprechende Bescheinigung erhalten.

Für die seit Jahren erfolgreich durchgeführte Qualifikation greift der Fachbereich auf Erfahrungen aus seiner langjährigen Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. und Unternehmen der Pharmaindustrie in der Forschungsstelle für Pharmarecht zurück. Der Lehrplan wurde in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Pharmaindustrie ausgearbeitet. Ein großer Teil der angebotenen Vorlesungen wird von namhaften Pharmarechtlern aus der Praxis gehalten.

Zur Unterstützung des Praxisbezuges ist außerdem ein (mindestens einmonatiges) Praktikum Bestandteil der Ausbildung. Dieses soll in der Rechtsabteilung eines Pharmaunternehmens, bei einem Verband auf dem Gebiet des Pharmarechts oder in einer pharmarechtlich spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei absolviert werden und kann von der Forschungsstelle für Pharmarecht vermittelt werden.

Das auf drei Semester ausgelegte Qualifizierungsangebot kann ohne Weiteres in das laufende Studium eingebunden werden. Das verpflichtende Praktikum kann erste Kontakte zu Kanzleien, Unternehmen und Verbänden verschaffen, die der Forschungsstelle verbunden sind.